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Volksbegehren 2025: Unterschreiben Sie für Ihre Stimme vom 31. März!

Am 28. März 2025 wurde der Eintragungszeitraum für das Volksbegehren im März und April dieses Jahres bekannt gegeben. Dieser Zeitraum beginnt am 31. März 2025 und endet am 7. April 2025. Nach Angaben von ots.at können sich stimmberechtigte Bürger für eines oder mehrere Volksbegehren eintragen.

Besonders wichtig ist, dass vorab abgegebene Unterstützungserklärungen bereits als Stimmen zählen. Eine erneute Unterschrift für bereits unterstützte Volksbegehren ist jedoch nicht möglich. Für Volksbegehren, die bisher nicht unterstützt wurden, dürfen während des Eintragungszeitraums neue Unterschriften geleistet werden.

Öffnungszeiten der Eintragungslokale

Die Öffnungszeiten aller Eintragungslokale in Wien sind wie folgt:

  • Montag, 31. März 2025: 8 bis 18 Uhr
  • Dienstag, 1. April 2025: 8 bis 18 Uhr
  • Mittwoch, 2. April 2025: 8 bis 18 Uhr
  • Donnerstag, 3. April 2025: 8 bis 20 Uhr
  • Freitag, 4. April 2025: 8 bis 18 Uhr
  • Montag, 7. April 2025: 8 bis 19 Uhr

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Identitätsnachweis und Barrierefreiheit

Für die Unterschrift ist ein Identitätsdokument erforderlich, wie beispielsweise ein Reisepass, Personalausweis, Führerschein oder Studierendenausweis. Weitere Informationen zu den Standorten der Eintragungslokale sowie zur Barrierefreiheit sind auf der Website der Stadt Wien unter www.wien.gv.at/volksbegehren zu finden.

Für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder Bettlägerigkeit besteht die Möglichkeit, auf Antrag beim zuständigen Wahlreferat eine mobile Eintragungsstelle zu beantragen.

Bürgerbeteiligung im Wandel

Die Bedeutung von Bürgerbeteiligung erfährt angesichts des bevorstehenden Volksbegehrens eine besondere Aufmerksamkeit. Bürgerbeteiligung umfasst eine Vielzahl von Aspekten, die sowohl instrumentelle Funktionen als auch die Identifizierung mit der sozialen oder politischen Gemeinschaft betreffen. Laut lpb-bw.de ist der Begriff vielschichtig und die Definition variiert je nach Kontext.

Es werden verschiedene Formen der Mitbestimmung unterschieden. Während formalisierte, „konventionelle“ Verfahren wie Wahlen einen juristisch bindenden Charakter haben, gehören zu den „unconventionellen“ Verfahren Methoden, die oft aus der Zivilgesellschaft heraus entstehen. Dazu zählen beispielsweise Dialogverfahren, Demonstrationen und Unterschriftensammlungen, die zur Mitgestaltung der politischen Landschaft beitragen.

Ein spannendes Phänomen ist die Abnahme des Verpflichtungscharakters zur Wahlbeteiligung, während individuelle Entscheidungen an Bedeutung gewinnen. Dieser Wandel reflektiert sich in der Pluralisierung der Gesellschaft und in einem zunehmend kritischen Blick auf politische Institutionen.

Insgesamt wird deutlich, dass die Bürgerbeteiligung nicht nur ein wichtiges Element demokratischer Mitbestimmung darstellt, sondern auch die Weichen für zukünftige politische Entwicklungen stellt. Das bevorstehende Volksbegehren ist ein Schritt in diese Richtung, um die Stimme der Bürger zu stärken und zu hören.

Ort des Geschehens


Details zur Meldung
Genauer Ort bekannt?
Wien, Österreich
Beste Referenz
ots.at

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