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VfGH lehnt Direktbefassung zur ORF-Haushaltsabgabe ab – LVA24 kämpft weiter

"Der Kampf gegen die ORF-Haushaltsabgabe: LVA24 strebt nach einer verbindlichen Entscheidung des VfGH"

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat sich in Bezug auf die ORF-Haushaltsabgabe mit einer direkten Befassung abgelehnt. Die LVA24, ein Prozessfinanzierer der Green Finance Group AG, hat die Finanzierung von Individualanträgen für mehr als 380 Beschwerdeführer übernommen, die eine Klarstellung vom VfGH in Bezug auf die Zulässigkeit des ORF-Beitrags-Gesetzes 2024 anstreben, insbesondere in Bezug auf den verfassungsrechtlich gewährleisteten Gleichheitssatz.

Gemäß dem ORF-Beitrags-Gesetz 2024 ist für jede Adresse, an der mindestens eine volljährige Person gemeldet ist, der ORF-Beitrag („Haushaltsabgabe“) zu entrichten. Viele Betroffene betrachten dies als „Zwangsgebühr“, da sie den ORF nicht nutzen oder kein Empfangsgerät besitzen. Datenschutzbedenken werden ebenfalls geäußert.

Der VfGH hat im Juni 2024 eine erste inhaltliche Behandlung der Problematik abgelehnt. Anwalt Dr. Oliver Felfernig erklärt, dass aufgrund formaler Gründe noch keine inhaltliche Bearbeitung stattgefunden hat. Die Antragsteller müssen den Verwaltungsweg beschreiten, um eine verbindliche Entscheidung des VfGH zu erhalten.

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Die LVA24 setzt sich weiterhin für eine inhaltliche Befassung des VfGH ein, um Klarheit für alle Betroffenen zu schaffen. Kostenlose Musterschreiben und Informationen, wie man sich gegen die „ORF-Haushaltsabgabe“ wehren kann, sind auf der LVA24-Website verfügbar. Interessenten können sich weiterhin kostenfrei anmelden, um ihre Individualanträge behandeln zu lassen.

Quelle: In einem Artikel von www.ots.at zu sehen.

Quelle/Referenz
ots.at

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