Ein tragisches Unglück erschütterte die kleine Familie aus Wien. Am 16. August 2019, während eines entspannenden Spaziergangs durch die Mauthner Klamm in Kötschach-Mauthen, fiel ein morsches Stück einer Weißtanne von 90 Metern Höhe und traf das vierjährige Mädchen am Kopf. Trotz aller Bemühungen erlag das Kind wenig später seinen schweren Verletzungen. In einer komplexen rechtlichen Auseinandersetzung, wie ORF berichtete, stellte die Alpinpolizei bei den Ermittlungen fest, dass der herabfallende Ast von einem bestimmten Baum stammte, was durch genetische Tests bestätigt wurde. Die Frage, ob die Gemeinde, der Alpenverein oder der Waldeigentümer für den Tod des Kindes verantwortlich seien, blieb jedoch lange ungeklärt.
Rechtliche Entscheidungsfindung
In einem darauf folgenden Strafverfahren wurde zunächst festgestellt, dass die Eltern des Mädchens keinen Schuldanteil an ihrem Verlust trugen. Hass, Trauer und Enttäuschung folgten, als sie über 200.000 Euro Schmerzensgeld forderten und eine weitere rechtliche Klärung anstrebten. Das erste Gerichtsverfahren entschied zu Gunsten der Eltern, jedoch war die Entscheidung des Oberlandesgerichts Graz eine Wendung: Die Richter kamen zu dem Schluss, dass sowohl der Alpenverein als auch die Gemeinde nicht haftbar gemacht werden können, da Sturzgefahr aus der Höhe in solch steilen Schluchten eine alltägliche Bedrohung darstellt, wie 5min berichtete. Schließlich stellte der Oberste Gerichtshof fest, dass die Gefahr des herabfallenden Astes vorher nicht absehbar war, was eine grundlegende Fahrlässigkeit ausschloss.
Die letzte Möglichkeit, gegen dieses Urteil vorzugehen, wurde nun zurückgewiesen. Das Gericht entschied, dass es nicht erforderlich sei, vor derartigen Gefahren zu warnen, und es somit auch keine Beschilderung brauche. Die rechtlichen Auseinandersetzungen haben die betroffene Familie tief getroffen und die Suche nach Antworten und Gerechtigkeit wird weiterhin eine große Herausforderung bleiben.