Die Wiener Linien stehen im Fokus eines bedeutenden Urteils, das die Preisgestaltung für das Semester-Ticket betrifft. Im Kontext der Tarifgestaltung für Studierende wurde die Gebührenstruktur geändert, sodass ab dem Sommersemester 2023 alle Studentinnen und Studenten unabhängig von ihrem Wohnort den gleichen Preis von 75 Euro zahlen müssen. Zuvor lag der Preis für Studierende mit Hauptwohnsitz in Wien bei 75 Euro, während jene ohne Wiener Adresse 150 Euro zahlen mussten. Diese Regelung wurde von zwei Prozessfinanzierungsplattformen als diskriminierend eingestuft und führte zu rechtlichen Schritten, in denen 300 Euro Schadenersatz pro Ticket gefordert wurden, wie Kleine Zeitung berichtete.
Rechtsprechung des EuGH sorgt für Klarheit
Das Landesgericht für Zivilrechtssachen sah zunächst die Klage der Studierenden als berechtigt an, allerdings wurde diese Entscheidung daraufhin vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) überprüft. Dieser entschied, dass es nicht zu erkennen sei, warum Studierende aus anderen Bundesländern ethnisch diskriminiert werden könnten. Das Hauptargument, dass der Wohnsitz eine Ethnie definiere, wurde vom Gericht abgelehnt. Folglich stehen den Klägern die geforderten Schadenersatzansprüche nicht zu, und weitere Rechtsmittel sind nicht möglich. Das Verfahren zur Ticketdifferenz wurde jedoch an das Bezirksgericht Innere Stadt zurückverwiesen, um weitere rechtliche Grundlagen zu klären. Laut den Wiener Linien sind sie optimistisch, dass auch hier zugunsten des Unternehmens entschieden wird.
Bisher haben bereits 3.000 Studierende Klage gegen die Wiener Linien erhoben, was bei einer Differenz von 75 Euro und den 300 Euro Schadenersatz pro Ticket zu einer potenziellen Streitumme von mehreren Millionen Euro führen könnte. Das Semester-Ticket selber ist für fünf Monate gültig und erlaubt den Zugang zu sämtlichen Basislinien in Wien, was es für viele Studierende zu einer wertvollen Ersparnis macht, wie Wiener Linien erläutert. Die Notwendigkeit, bei der Nutzung des Tickets stets einen gültigen Studienausweis vorzuzeigen, bleibt davon unberührt und ist für viele Studierende eine zusätzliche Hürde in der Verwaltung ihrer Mobilität.
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