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Steuerreform 2023/24: Entlastung der Erwerbseinkommen für attraktiveres Arbeiten

"Strukturelle Reform des Steuersystems: Ein nachhaltiger Schutz vor schleichenden Steuererhöhungen und eine fairere Belohnung für Arbeitnehmer"

Im Rahmen der Reform zur Abschaffung der Kalten Progression ist geplant, die Steuerstufen für das kommende Jahr um knapp 4 Prozent anzuheben. Dieser Schritt soll sicherstellen, dass Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nicht unbemerkt höhere Steuern zahlen müssen, wenn ihre Gehälter steigen. „Die Abschaffung der Kalten Progression und die damit verbundenen Anpassungen der Steuerstufen sorgen dafür, dass Lohnerhöhungen tatsächlich bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ankommen. Dies macht die Arbeit attraktiver und belohnt Leistung gerechter“, betonte Christoph Neumayer, Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV).

Das Gesamtvolumen der geplanten Entlastungen für das Jahr 2023/24 beläuft sich auf 1,95 Milliarden Euro. Zwei Drittel dieser Summe, also 1,3 Milliarden Euro, sollen automatisch genutzt werden, um die Tarifstufen des Einkommensteuertarifs um 3,34 % anzuheben. Die restlichen 651 Millionen Euro sollen dazu dienen, die Steuerstufen zusätzlich um 0,67 Prozent zu erhöhen und verschiedene Absetzbeträge an die Inflation anzupassen. Zu diesen Absetzbeträgen zählen beispielsweise der Alleinverdienerabsetzbetrag, der Unterhaltsabsetzbetrag und der Verkehrsabsetzbetrag für Pendlerinnen und Pendler.

Die Industriellenvereinigung begrüßt die geplanten Entlastungsmaßnahmen, da sie vor allem Erwerbseinkommen entlasten und die Attraktivität von Arbeit steigern. Neumayer betonte jedoch, dass es wünschenswert wäre, das restliche Drittel der insgesamt vorgesehenen Entlastungen ausschließlich zur automatischen Valorisierung der Tarifstufen zu nutzen. Besonders positiv wird seitens der IV die Anhebung der steuerbefreiten Wohnfläche von Dienstwohnungen von 30 m² auf 35 m² bewertet. Dennoch wird eine weitere Erhöhung auf 75 m² gefordert, um die Leistung angemessen zu honorieren.

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