Die Spenglerbranche sieht sich mit einer drastischen Neuregelung konfrontiert, die durch eine Gesetzesänderung im Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) entstanden ist. Bereits rückwirkend ab dem 1. Januar 2024 werden die Spengler in das System der BUAK eingegliedert, was für die Betriebe eine enorme finanzielle Belastung mit sich bringt. Laut der Wirtschaftskammer Wien müssen Spenglerbetriebe im Durchschnitt mit Nachzahlungen von etwa 80.000 Euro rechnen, was einige Unternehmen in eine existenzbedrohende Lage bringen könnte. Der Präsident der Wirtschaftskammer, Walter Ruck, sprach von „Voodoo-Ökonomie“, da die Voraussetzungen für die Kostenberechnungen ohne vorherige Informationen festgelegt wurden.
Drastische finanzielle Folgen
Die Gesetzesänderung wird als „Frotzelei“ bezeichnet und stößt auf scharfe Kritik. Für die 243 Spenglerbetriebe in Wien, die insgesamt 7.144 Mitarbeiter beschäftigen, summieren sich die unvorhergesehenen Kosten laut Ruck auf einen zweistelligen Millionenbetrag. Um gegen diese Belastungen vorzugehen, stellt die Wirtschaftskammer finanzielle Mittel für Musterklagen bereit. So wird ein Topf von 5 Millionen Euro eröffnet, um Gerichtskosten im Rahmen von Klagen gegen die Corona-Hilfsagentur COFAG zu decken.
Ab dem 1. August 2024 wird die BUAK zudem eine neue Eingabemaske auf ihrer Website bereitstellen. Diese dient der Erfassung der Spenglerbetriebe, die ihre Betriebsdaten melden müssen, um im Korrespondenzsystem mit der BUAK korrekt erfasst zu werden. Wie die BUAK meldet, müssen bis zum 31. Oktober 2024 alle relevanten Informationen über das e-BUAK-Portal eingereicht werden, um die Einbeziehung der Arbeitnehmer in das BUAG-System rechtzeitig zu gewährleisten. Diese strengen Vorgaben sind Teil der Anpassungen, die durch die rückwirkende Regelung notwendig werden.
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