Ein Gericht in Wien hat am 7. Januar einen 17-Jährigen vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen, nachdem er beschuldigt wurde, eine zum Zeitpunkt der Tat 12-Jährige in Wien-Favoriten missbraucht zu haben. In einer zweitägigen Verhandlung, die größtenteils unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, entschied das Schöffengericht, dass es bei dem mittlerweile 13-jährigen Mädchen zwar eine „innere Ablehnung“ gegeben habe, aber nicht nachgewiesen werden konnte, dass dies für den Angeklagten erkennbar war. Laut der vorsitzenden Richterin geschieht es häufig, dass ein „Nein“ von einem Opfer zunächst ausgesprochen wird, bevor es durch Zärtlichkeiten überredet wird. Das Gericht stellte außerdem fest, dass der Angeklagte nicht wusste, dass das Mädchen erst 12 Jahre alt ist und dass sie den Eindruck erweckt hatte, älter zu sein, wodurch ein schwerer sexueller Missbrauch nicht in Betracht gezogen werden konnte, wie kurier.at berichtete.
Empörung und Widerstand
Die Entscheidung hat für erheblichen Aufruhr gesorgt, wobei die vorsitzende Richterin selbst einen Shitstorm erlebte. Kritik entbrannte besonders wegen ihrer Begründung, die von einigen Medien verkürzt und verzerrt dargestellt wurde. Selbst Elon Musk kommentierte den Skandal auf der Plattform X mit dem Wort “verrückt”. Der Präsident des Landesgerichts, Friedrich Forsthuber, wies die emotionalen Angriffe in sozialen Medien entschieden zurück und bezeichnete sie als „rote Linien überschreitend“. Er betonte, dass solche Angriffe die unabhängige Rechtsprechung gefährden könnten und somit unser demokratisches Rechtssystem bedrohen.
Das Urteil und die damit verbundene öffentliche Diskussion bringen die Komplexität von Sexualdelikten und die Herausforderungen im rechtlichen Umgang mit solchen Fällen in den Vordergrund. Forsthuber erklärte, dass das Gericht einen Schuldspruch nur dann erlassen könne, wenn die Beweise überwältigend sind. Im vorliegenden Fall waren aus Opferschutzgründen viele Details nicht öffentlich, was zu Missverständnissen und Fehlinformationen in der Medienberichterstattung geführt hat. Dies deutet darauf hin, dass die Debatte über den Umgang mit den Stimmen der Opfer und den rechtlichen Standards in solchen Fällen weiterhin dringend geführt werden muss, wie auch von 5min.at berichtet.
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