Der Streit um die ehemalige Patientenanwältin Sigrid Pilz eskaliert: Nach ihrer Abberufung im Juni 2022 behauptet sie, politisch aus dem Amt gedrängt worden zu sein. Pilz, die zehn Jahre lang diese Position innehatte, verlor trotz ihrer Bewerbung gegen den pensionierten Richter Gerhard Jelinek, dessen Bestellung von vielen als politisch motiviert angesehen wird. Die Wiener SPÖ-NEOS-Regierung, so Pilz, wollte ihre eigenen Leute nach dem Ende der Koalition mit den Grünen aus Spitzenposten entfernen. Sie klagte daraufhin vor dem Arbeits- und Sozialgericht und erhielt nun Recht, wobei das Gericht ihre Qualifikation als die beste für die Stelle herausstellte. Dies ist ein harter Schlag gegen die Stadtregierung unter Bürgermeister Michael Ludwig, die immer betont hat, Führungspositionen bevorzugt mit Frauen zu besetzen. Laut exxpress.at wird Pilz zudem eine Entschädigung von 15.500 Euro zugestanden – ein volles Monatsgehalt.
Politische Intrigen und Selbstüberschätzung
Die Wiener FPÖ kritisiert dieser Tage Pilz scharf. Wolfgang Seidl, Gesundheitssprecher der Partei, bezeichnet ihre Klage als "erschreckendes Maß an Selbstüberschätzung". Er hebt hervor, dass Pilz zu ihrer Zeit als Patientenanwältin keine medizinische oder juristische Ausbildung vorweisen könne, während ihr Nachfolger Dr. Gerhard Jelinek über eine saubere Fachlaufbahn verfüge. Seidl erinnert daran, dass die rot-grüne Stadtregierung Pilz seinerzeit in die Position hob, trotz ihrer fragwürdigen Qualifikationen. Besonders skandalös sei, dass sie während eines Krankenhausaufenthalts ein Einbettzimmer beanspruchte, während andere Patienten auf Gangbetten liegen mussten. Dies stellt nicht nur Fragen zur Ethik der Politikerin, sondern zeigt auch die Doppelmoral, die in der Politik oft zu beobachten ist, wie es ots.at berichtet.
Im Dunstkreis dieser Auffälligkeiten bleibt nun spannend abzuwarten, ob die Stadt Wien gegen das Urteil Berufung einlegt und sich die Ereignisse weiterentwickeln, während die politische Landschaft in Wien weiterhin von Turbulenzen geprägt ist.
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