Die jüngste Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes in Österreich zielt darauf ab, die Strafrechtspflege an die modernen Kommunikationsmöglichkeiten anzupassen. Laut ÖVP-Sicherheitssprecher Christian Stocker sollen durch die Neuerungen effektivere Fahndungsmöglichkeiten geschaffen werden, insbesondere durch den Einsatz von Kennzeichenerkennungsgeräten. Diese ermöglichen es den Polizistinnen und Polizisten, Kennzeichendaten für Fahndungszwecke direkt abzugleichen, ohne Fotos zu speichern. Dies könnte bei der Bekämpfung von grenzüberschreitender Kriminalität, wie Schlepperei, gewerbsmäßigen Vermögensdelikten und Terrorismus, eine wirksame Maßnahme darstellen.
Eine weitere bedeutende Änderung betrifft die Durchsuchungsanordnungen für Sicherheitsbehörden. Bisher war es nur bei Großereignissen wie Fußballmatches möglich, Personen nach gefährlichen Gegenständen zu durchsuchen. Mit der Novelle wird es nun bei „besonderen Lagen“, wie beispielsweise bei Terrordrohungen gegen Sehenswürdigkeiten, erlaubt sein, entsprechende Durchsuchungsanordnungen zu erlassen. Die Polizei darf dann bei einer begründeten Gefährdungslage Taschen und Rucksäcke durchsuchen.
Des Weiteren wird mit der Novelle die elektronische Akteinsicht bei den Landespolizeidirektionen für Rechtsanwälte, Notare und Verteidiger in Strafsachen vereinfacht. Dies ermöglicht eine effizientere Verwaltung und sichere Kommunikation zwischen Sicherheitsbehörden, Gerichten, Staatsanwaltschaften und Vollzugsbehörden. Stocker betont abschließend die Notwendigkeit, auf Extremismus und Terrorismus schnell und entschlossen reagieren zu können und hebt hervor, dass die Umsetzung des Sicherheitspolizeigesetzes Österreich auf etwaige Ernstfälle vorbereiten wird.