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Schicksalsurteil für Karl-Heinz Grasser: OGH entscheidet über Berufung!

Am 21. März 2025 fand der zweite Verhandlungstag im Berufungsverfahren des ehemaligen Finanzministers Karl-Heinz Grasser vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) statt. Grasser, der bereits im Dezember 2020 am Wiener Straflandesgericht zu einer Haftstrafe von acht Jahren wegen Untreue, Beweismittelfälschung und illegaler Geschenkannahme verurteilt wurde, äußerte sich vor den Medien mit den Worten: „Ich möchte keinen Kommentar abgeben.“ Dies berichtet die Krone. In diesem Verfahren sollen auch die Mitangeklagten Walter Meischberger und Peter Hochegger eine Rolle spielen, die auf Urteile von sieben und sechs Jahren hoffen.

Das Verfahren, das auf einen Deal im Jahr 2004 zurückgeht, bei dem Grasser als Finanzminister 60.000 Buwog-Wohnungen privatisierte, hat eine komplexe Vorgeschichte. Im Rahmen einer Hausdurchsuchung 2009 wurden Beweismittel entdeckt, die auf eine Provision von fast zehn Millionen Euro hindeuteten, die an Hochegger gezahlt wurde. Grasser-Anwalt Manfred Ainedter bezeichnete seinen Mandanten als „schuldlos schuldig“ und erwartet eine Entscheidung des OGH am Montag, den 24. März. Der Fall könnte durch die Rücknahme des Urteils bis hin zur Bestätigung der Haftstrafen reichen, wie die MeinBezirk berichtete.

Besonders bemerkenswert ist die Länge des Verfahrens, das bereits 21 Jahre zurückreicht. Der Jurist Robert Kert von der Wirtschaftsuniversität Wien merkte an, dass die Dauer eines Prozesses solcher Komplexität nicht als Auszeichnung für das Rechtssystem angesehen werden kann. Die Diskussionen um die Fairness des Verfahrens und die Haltung der Richter wurde ebenfalls in den Medien thematisiert. Die endgültige Beurteilung dieses langwierigen Verfahrens und die damit verbundenen rechtlichen Fragestellungen stehen nun im Fokus der Öffentlichkeit.

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Was ist passiert?
Korruption
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Wien
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Linz, Österreich
Beste Referenz
krone.at
Weitere Quellen
meinbezirk.at

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