Rotes Kreuz: KV-Abschluss bringt neben Lohnerhöhungen auch rahmenrechtliche Verbesserungen
Die Verhandlungen über den Kollektivvertrag für die über 7.000 Beschäftigten in den Landesverbänden des Österreichischen Roten Kreuzes wurden erfolgreich abgeschlossen. Für alle Beschäftigten im Rahmenkollektivvertrag erhöhen sich die Löhne um 9,15 Prozent, während es im neuen Kollektivvertragsabschnitt B und im Bundesland Wien eine Erhöhung von 9,2 Prozent gibt. Die Verhandlungsleiterinnen der Gewerkschaften vida und GPA, Sylvia Gassner und Eva Scherz, zusammen mit Bernhard Schneider, Verhandlungsleiter für die Arbeitgeberseite und Bereichsleiter für Recht und Migration beim Österreichischen Roten Kreuz, geben dies bekannt. Die Verhandlungen für das Burgenland stehen noch aus.
Der neue Kollektivvertragsabschluss gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2024. Ab diesem Zeitpunkt gilt für den Bereich der Pflege und Betreuung für alle neu eintretenden Arbeitnehmer:innen der neue Abschnitt B des Kollektivvertrags. Bestehende Arbeitnehmer:innen hatten je nach Bundesland die Möglichkeit, in den Abschnitt B zu wechseln oder wurden mittels Vertrauensschutzzulage überführt.
Ein bedeutendes Ergebnis des neuen Kollektivvertragsabschlusses ist die Vereinheitlichung wichtiger Bestimmungen, die bisher je nach Bundesland unterschiedlich waren. Für alle Beschäftigten gilt nun eine einheitliche Normalarbeitszeit von 37 Stunden pro Woche, wobei sie an mindestens 26 Wochenenden im Jahr frei haben müssen. Außerdem beträgt die Arbeitswoche für alle 5 Tage, und beim kurzfristigen Einspringen in Dienste gibt es einen Flexizuschlag.
Neben den Lohnerhöhungen konnten auch weitere Verbesserungen im Kollektivvertrags-Rahmenrecht für die Beschäftigten vereinbart werden. Dazu gehören ein freier Tag bei Eheschließungen von Eltern, Stief-, Schwieger- oder Großeltern sowie eine bessere Anrechnung der Vordienstzeiten innerhalb des Roten Kreuzes.
Im Rahmen der Verhandlungen wurde der Kollektivvertrag zudem an die gesetzliche Änderung bei der maximalen Karenzzeitendauer angepasst. Beschäftigte beim Roten Kreuz haben nun ab dem 21. Monat die Möglichkeit, bis zum dritten Lebensjahr des Kindes eine Anschlusskarenz in Anspruch zu nehmen, die von 12 auf 15 Monate ausgeweitet wurde.
Dieser Kollektivvertragsabschluss ist ein wichtiger Schritt, um den Rotkreuz-KV an die veränderten Gegebenheiten des Arbeitsmarktes anzupassen und attraktive Rahmenbedingungen für die Beschäftigten zu bieten, sagt Dr. Bernhard Schneider, Vorsitzender des Kollektivvertragsausschusses des Österreichischen Roten Kreuzes.
Die folgende Tabelle enthält weitere Details zu den Lohnerhöhungen:
Beschäftigte(r) | Erhöhung im Rahmenkollektivvertrag | Erhöhung im Abschnitt B | Erhöhung in Wien |
---|---|---|---|
Alle Beschäftigten | 9,15 % | 9,2 % | – |
Burgenland (in Verhandl.) | – | – | – |
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Verhandlungen für das Burgenland entwickeln und welche weiteren Auswirkungen dieser Kollektivvertragsabschluss auf die Beschäftigten des Roten Kreuzes haben wird.
Quelle: Pressemitteilung vom Österreichischen Roten Kreuz
Quelle: Österreichisches Rotes Kreuz / ots