In einem aufsehenerregenden Rechtsstreit um die Nachfolge der Patientenanwältin in Wien hat das Arbeits- und Sozialgericht entschieden, dass die Bestellung von Gerhard Jelinek zur Patientenanwalt rechtswidrig war. Dies geschah, nachdem Sigrid Pilz, die langjährige Amtsinhaberin, Klage erhoben hatte. Das Gericht stellte klar, dass Pilz als am besten qualifizierte Kandidatin für den Posten von der Auswahlkommission identifiziert wurde. Die Entscheidung sorgte für deutliches Aufsehen, da die Richterin im Urteil andeutete, Jelinek sei möglicherweise aus politischen Gründen ausgewählt worden, statt aufgrund seiner fachlichen Eignung, wie ORF berichtet.
Der ehemalige Präsident des Oberlandesgerichts Wien, Gerhard Jelinek, der am 1. Juli die Leitung der Wiener Patientenanwaltschaft (WPPA) übernehmen sollte, sieht sich nun mit einem rechtlichen Schlagabtausch konfrontiert. Pilz erhielt eine Entschädigung von rund 15.500 Euro; diese Entscheidung ist jedoch noch nicht rechtskräftig, da die Stadt Wien Berufung eingelegt hat. Gesundheitsstadtrat Peter Hacker, der den Auftrag an Jelinek vergab, äußerte, dass dieser ein erfahrener Richter sei und die Interessen von Patienten im Gesundheitswesen vertreten werde, während er auch für Pilz Dankbarkeit für ihr Engagement zeigte, wie MeinBezirk berichtete.
Schwere Vorwürfe gegen das Verfahren
Der Prozess selbst entblößte schwerwiegende Vorwürfe gegen das Auswahlverfahren. Pilz bezeichnete das Vorgehen als undemokratisch, da die Entscheidung nicht in der Hand der Landesregierung lag, sondern von einem Beamten getroffen wurde, der zwei gleichwertige Kandidaten hatte. Dies führte zu einer massiven Kritik an der Entscheidung und der Einschätzung, dass diskriminierende Elemente im Spiel waren, da der Wiener Bürgermeister zuvor betont hatte, dass Frauen in Gleichrangigkeitsfällen bevorzugt werden sollten. Der endgültige Ausgang des Rechtsstreits ist noch ungewiss, während Jelinek sich öffentlich nicht äußern wollte, da sich die Angelegenheit in einem laufenden Verfahren befindet.