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Persönliche Assistenz: Ein Lebensrecht für Wien, kein Aprilscherz!

In Wien haben viele Menschen mit Behinderungen noch immer keine Selbstbestimmung über ihr Leben. Sie sind häufig in Heimen untergebracht oder abhängig von ihren Familien. Persönliche Assistenz könnte diese Situation verändern, da sie es den Betroffenen ermöglicht, selbst zu entscheiden, wer sie unterstützt. Laut OTS fördert die UN-Behindertenrechtskonvention genau diese Art der Unterstützung, doch die Finanzierung in Wien wird als völlig unzureichend angesehen.

Die 19-jährige Marlene K., eine Studentin mit körperlicher Behinderung, berichtet, dass ihr Assistenzbudget nur einen kleinen Teil ihres tatsächlichen Bedarfs abdeckt. Oft muss sie zu ihrer Mutter nach Salzburg reisen, was erheblich negative Auswirkungen auf ihr Studium und ihr Privatleben hat. Zudem sind die Arbeitsbedingungen für die Assistent*innen prekär, häufig ohne Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder bezahlten Urlaub. Der Druck auf die Politik steigt, eine bedarfsgerechte Finanzierung der Persönlichen Assistenz durch die Stadt Wien und den Bund zu gewährleisten.

Forderungen und Mahnwache

Die Gruppe „Gut für alle – Persönliche Assistenz!“ hat spezifische Forderungen aufgestellt. Sie möchte die Zielgruppe erweitern, um blinde Menschen und solche mit Lernschwierigkeiten oder psychischen Behinderungen einzuschließen. Außerdem sollen die Stundensätze für Assistent*innen erhöht und der Gesamtbedarf abgedeckt werden, um das sogenannte "Stundenpoker" zu beenden. Auch die Altersgrenzen für die Persönliche Assistenz müssen abgeschafft werden. Am 1. April 2025 ist eine Mahnwache zum Thema Persönliche Assistenz von 11-18 Uhr am Platz der Menschenrechte in Wien geplant.

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Laut Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention haben Menschen mit Behinderungen das Recht, mit der gleichen Wahlmöglichkeit wie andere in der Gemeinschaft zu leben. Die Staaten sind verpflichtet, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen und den Zugang zu gemeindenahen Dienstleistungen zu gewährleisten. Die persönliche Assistenz spielt eine wichtige Rolle, um das Leben in der Gemeinschaft zu unterstützen und Isolation zu verhindern.

Historischer Kontext der UN-BRK

Weltweit leben schätzungsweise 650 Millionen Menschen mit einer Behinderung, jedoch haben nur etwa 45 Staaten spezielle Vorschriften zum Schutz ihrer Rechte. Der Beschluss der Generalversammlung der Vereinten Nationen im Jahr 2001, ein internationales Übereinkommen zu entwickeln, führte schließlich zur Annahme der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2006. In Deutschland ist diese Konvention seit 2009 in Kraft. Sie konkretisiert und spezifiziert die universellen Menschenrechte aus der Perspektive von Menschen mit Behinderungen und umfasst wesentliche Lebensbereiche wie Barrierefreiheit, persönliche Mobilität, Gesundheit, Bildung, Beschäftigung und politische Teilhabe.

Der Weg zur Umsetzung der UN-BRK erfolgt über mehrere staatliche Stellen, die Verantwortung dafür tragen, die Rechte der Menschen mit Behinderungen zu wahren und ihre gesellschaftliche Teilhabe zu fördern. Die UN-BRK fordert einen grundlegenden Gedanken der Inklusion, der besagt, dass Menschen mit Behinderungen von Anfang an Teil der Gesellschaft sein sollen.

Ort des Geschehens


Details zur Meldung
Was ist passiert?
Gesetzgebung
In welchen Regionen?
Wien
Genauer Ort bekannt?
Platz der Menschenrechte, 1070 Wien, Österreich
Beste Referenz
ots.at
Weitere Quellen
brk-praxisbeispiele.ch

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