Wien

Neue Bauordnungsnovelle 2023 entlastet Wiener Wohnungsmarkt und stärkt Qualitätstourismus

In einem Artikel von presse.wien.gv.at ist zu lesen, dass heute die Bauordnungsnovelle 2023 in Kraft tritt. Diese Novelle wird von Tourismusdirektor Norbert Kettner als zukunftsweisend bezeichnet, da sie Einschränkungen für die touristische Kurzzeitvermietung von Wohnungen im gesamten Stadtgebiet vorsieht. Diese Regelungen sollen dazu beitragen, den Wiener Wohnungsmarkt zu entlasten und eine qualitätsvolle Weiterentwicklung der Destination zu ermöglichen.

Der WienTourismus, als zuständige Organisation für nachhaltiges Destinationsmanagement, unterstützt die Bauordnungsnovelle und betont die Bedeutung der Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung. Eine Umfrage zeigt, dass neun von zehn Wienern und Wienerinnen dem Tourismus positiv gegenüberstehen. Die Bauordnungsnovelle wird nicht nur dazu beitragen, die Akzeptanz des Tourismus in der Bevölkerung zu stärken, sondern auch die Lebensqualität für die in Wien lebenden Menschen weiterhin hochzuhalten.

Ein zentrales Ziel der Bauordnungsnovelle ist die Sicherung leistbaren Wohnraums in Wien. Besonders im sozialen Wohnbau soll die touristische Kurzzeitvermietung weiterhin strikt verboten bleiben, um die Errungenschaften früherer Generationen zu schützen. Der geförderte Wohnbau macht rund 45 Prozent des Wiener Wohnungsmarktes aus, wobei über 60 Prozent der Wienerinnen und Wiener in geförderten Wohnungen leben. Die neue Novelle soll sicherstellen, dass Wohnungen nicht dauerhaft dem Wohnungsmarkt entzogen werden und Wien auch zukünftig die lebenswerteste Stadt der Welt bleibt.

Die Bauordnungsnovelle enthält auch verschärfte Regelungen für die kurzfristige Vermietung von Wohnungen. So ist eine Vermietung auf maximal 90 Tage pro Kalenderjahr beschränkt. Für eine Vermietung über diesen Zeitraum hinaus ist eine Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich und es muss eine Ausnahmebewilligung beantragt werden, die nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt wird. Je nach Lage der Wohnung innerhalb oder außerhalb einer Wohnzone gelten unterschiedliche Kriterien.

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Darüber hinaus wurde auf EU-Ebene eine Registrierungspflicht für Gastgeber beschlossen, die in den nächsten zwei Jahren von den Mitgliedsländern umgesetzt werden muss. Damit soll sichergestellt werden, dass jedes Angebot einer Plattform zur touristischen Kurzzeitvermietung einer eindeutigen Registriernummer zugeordnet werden kann.

Die Bauordnungsnovelle 2023 stellt eine wichtige Maßnahme dar, um den Wohnungsmarkt in Wien zu stabilisieren und die Lebensqualität für die Bewohnerinnen und Bewohner zu erhalten. Sie trägt dazu bei, dass der Tourismus in Wien auch weiterhin nachhaltig und qualitätsvoll entwickelt werden kann.

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