Neue Anwohnerparkplätze in Hietzing: Wochenend-Regelung sorgt für Aufregung!

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Ab 1. Dezember 2025 führt der Bezirk Hietzing Anwohnerparkplätze ein, um hohe Parkplatz-Auslastung am Wochenende zu reduzieren.

Ab 1. Dezember 2025 führt der Bezirk Hietzing Anwohnerparkplätze ein, um hohe Parkplatz-Auslastung am Wochenende zu reduzieren.
Ab 1. Dezember 2025 führt der Bezirk Hietzing Anwohnerparkplätze ein, um hohe Parkplatz-Auslastung am Wochenende zu reduzieren.

Neue Anwohnerparkplätze in Hietzing: Wochenend-Regelung sorgt für Aufregung!

Im 13. Bezirk von Wien, Hietzing, wurde am 1. Dezember 2025 die Einführung von Anwohnerparkzonen beschlossen. Diese neuen Regelungen gelten nicht nur an Werktagen, sondern erstmals auch am Wochenende. Dabei werden ausgewählte Straßen wie die Wattmanngasse, die Trauttmansdorffgasse, die Woltergasse, die Tiroler Gasse und die Gloriettegasse betroffen sein. Die Entscheidung verfolgt das Ziel, die hohe Parkplatz-Auslastung in diesen Bereichen zu verringern, die laut Schätzungen über 90% beträgt, insbesondere rund um Schloss Schönbrunn und den Tiergarten. Laut 5min soll das Anwohnerparken zur Entlastung der Bewohnerinnen und Bewohner beitragen.

Ein Parken auf diesen Stellplätzen ist ausschließlich für diejenigen Personen erlaubt, die im Besitz eines gültigen Hietzinger Parkpickerls sind. Fahrzeuge mit einem Behindertenparkausweis haben ebenfalls die Möglichkeit, die neuen Zonen ohne Einschränkungen zu nutzen. Für die Betriebe mit Firmensitz im Bezirk werden Werktags-Bewilligungen ausgestellt, während externe Betriebe und soziale Dienste die Option haben, Tages- oder Wochenpauschalen zu erwerben. Die neu geschaffenen Parkplätze sind durch Halte- und Parkverbotsschilder sowie durch entsprechende Markierungen gekennzeichnet.

Regelungen und Ausnahmen

Die Einführung der Anwohnerparkzonen ist nicht ohne Grund erfolgt. In Wien existieren flächendeckende Kurzparkzonen, die durch Zusatztafeln gekennzeichnet sind, auf denen Informationen zur Nutzung der Anwohnerparkplätze zu finden sind. Wie wien.gv.at angibt, dürfen Anwohner*innen ihre Parkplätze im Bezirk zeitlich unbegrenzt nutzen, sofern sie im Besitz des Parkpickerls sind. Externe Betriebe, die jedoch nicht im Bezirk ansässig sind, haben die Möglichkeit, für ihre Parkbedürfnisse spezielle Genehmigungen zu beantragen.

Im deutschsprachigen Raum und darüber hinaus hat sich das Anwohnerparken zur Lösung von Parkproblemen bewährt. Frühere Umsetzungen zeigen, dass Anwohnerparkzonen in einer Stadt wie Wien entscheidend zur Verbesserung der Verkehrsqualität beitragen können. Eine Umfrage aus Juli 2021 ergab, dass 56% der Wiener Bevölkerung eine Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung befürworten. Dies macht deutlich, dass eine Mehrheit der Stadtbewohner die Notwendigkeit solcher Maßnahmen erkannt hat, um den Suchverkehr zu minimieren und die Lebensqualität zu erhöhen.

Kontext der Parkraumbewirtschaftung

Die Parkraumbewirtschaftung in Wien wurde schrittweise ausgeweitet und geht auf die 1990er-Jahre zurück, als erstmals Gebühren für das Abstellen von Pkw im öffentlichen Raum erhoben wurden. Aktuell gibt es etwa 719.000 Pkw mit Wiener Kennzeichen, die eine Fläche von rund neun Quadratkilometern benötigen. Mit dem prognostizierten Anstieg der Bevölkerung in Wien bis zum Jahr 2030 um mehr als 120.000 Personen wird es zunehmend wichtiger, geeignete Maßnahmen zur Sicherstellung einer funktionierenden Mobilitätswende zu ergreifen. Die entsprechenden Maßnahmen zielen darauf ab, den Platz zu optimieren, den Suchverkehr zu reduzieren und gleichzeitig Einnahmen für Verbesserungen in der Infrastruktur zu generieren, wie VCOE dokumentiert.


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