
Ab dem 1. April wird in Niederösterreich eine entscheidende Änderung in der Hautkrebsvorsorge wirksam, wie zuerst der "Standard" berichtete. Die bisherige Vorsorgeuntersuchung, die als Kassenleistung die Ganzkörperkontrolle beinhaltete, wird nicht mehr finanziert. Die Ärztekammer vertritt die Auffassung, dass diese Kontrolle nicht Teil der regulären Vorsorgeuntersuchungen sei, sondern vielmehr als kurative Leistung betrachtet werden müsse. Patienten müssen künftig mit Kosten zwischen 60 und 90 Euro rechnen, anstelle der bisherigen 40 Euro, von denen 19 Euro für die Hautuntersuchung allein waren. Die ÖGK sieht dies kritisch und warnt vor Verunsicherung in der Bevölkerung. Man wird die neue Regelung nicht akzeptieren und plant Gespräche mit der Ärztekammer. Sollten diese erfolglos bleiben, könnte der Fall vor das Landesgericht und später sogar vor das Bundesverwaltungsgericht gebracht werden, so eine Sprecherin der ÖGK.
Gesundheitsdebatte geht weiter
Ähnliche Einschränkungen der Hautkrebsvorsorge sind bereits in der Steiermark, Tirol und Vorarlberg zu beobachten, wobei in Oberösterreich und Salzburg spezielle Regelungen für die Muttermalvorsorge existieren. In Wien bleibt der Vertrag weitestgehend unverändert. Eine bundesweite Regelung ist angestrebt, scheiterte jedoch bisher an den finanziellen Ansprüchen der Ärztevertreter.
In der Debatte um die Burka wird auch auf die rechtlichen Konsequenzen hingewiesen: In Frankreich drohen bei Verstößen Geldstrafen von bis zu 150 Euro, in Belgien sogar Haftstrafen. Solche Regelungen werfen Fragen zur Integration und Sichtbarkeit von Frauen mit traditioneller Bekleidung auf, wie auch in Deutschland, wo der Kauf von Burkas über Online-Plattformen möglich ist.
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