Aktion scharf gegen die Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest: Bei Schwerpunktkontrollen im Januar konnten insgesamt 2,4 Tonnen unzulässig mitgebrachter und potenziell gefährlicher Lebensmittel abgefangen und vernichtet werden. Die gemeinsame Schwerpunktaktion des Zollamts Österreich mit dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, dem Bundesamt für Verbrauchergesundheit und der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit war ein tonnenschwerer Erfolg. Die illegalen Waren waren für Österreich, Deutschland, Frankreich, Italien und Belgien bestimmt. Finanzminister Magnus Brunner betonte die Bedeutung der Kontrollen im Kampf gegen die Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest und dankte allen beteiligten Organisationen.
Die Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest stellt eine große Gefahr für die österreichische Landwirtschaft dar. Sollte die Krankheit erst einmal hier angekommen sein, hätte das schwerwiegende Folgen für Tiere und Landwirte. Österreich ist bisher zwar von der Afrikanischen Schweinepest verschont geblieben, jedoch ist die Gefahr einer Einschleppung aufgrund zahlreicher Fälle im Süden und Osten Europas weiterhin sehr hoch. Es werden insgesamt 103 Verstöße festgestellt, wobei die Produkte in 33 Fällen aus Westbalkanländern, hauptsächlich aus Serbien und dem Kosovo, sowie in 70 Fällen aus Moldawien stammten. Bereits im Dezember wurden bei regulären Kontrollen 1.271 Kilogramm Fleisch und Fleischprodukte festgestellt.
Das Mitbringen von Schweinefleischerzeugnissen aus Nicht-EU-Ländern ist verboten, um die Einschleppung von Tierseuchen zu verhindern. Haushaltmengen sind innerhalb der EU zulässig, sofern der Hersteller der Fleischprodukte im Herkunftsland einer ordnungsgemäßen veterinärbehördlichen Aufsicht unterliegt. Besonders riskant sind Fleisch und Wurst aus privatem Erzeugnis, die keiner amtlichen Kontrolle unterzogen wurden.
Um die Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest nach Österreich zu verhindern, finden das ganze Jahr über Kontrollen statt. Besonders bei Reisenden wird das Problembewusstsein gestärkt und illegal eingeführte Waren können aus dem Verkehr gezogen werden. Die koordinierte Informations- und Kontrollaktion von Zoll, Gesundheitsministerium, Bundesamt für Verbrauchergesundheit und der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit ist eine von vielen Maßnahmen in diesem Kampf. Die Bevölkerung wird außerdem dazu aufgerufen, keine Lebensmittel aus Schweine- und Wildschweinfleisch mitzubringen und in betroffenen Ländern den Kontakt mit Haus- und Wildschweinen zu vermeiden. Weitere Informationen können auf den Webseiten des Gesundheitsministeriums und der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit gefunden werden.
Tabelle:
Verstöße | Herkunft der Produkte | Gesamtmenge (Kilogramm) | Schweinefleisch (Kilogramm) |
---|---|---|---|
103 | Westbalkanländer | 1.051 | 631 |
103 | Moldawien | 1.338 | 952 |
8 | – | 1.271 | – |
Quelle: Bundesministerium für Finanzen / ots