
In einer richtungsweisenden Entscheidung hat die Vorstandssitzung der Arbeiterkammer Wien eine Verlängerung der Hochwasserhilfe für betroffene Mitglieder der Arbeiterkammer aus Niederösterreich genehmigt. Dieser einstimmige Beschluss wurde von der FCG-ÖAAB/AK Fraktion eingebracht und gilt als bedeutender Erfolg in der aktuellen Krisensituation. Fraktionsvorsitzender KR Fritz Pöltl betonte, dass die Verlängerung der Antragsfrist eine wesentliche Erleichterung für die Mitglieder darstellt, die unter den Folgen der Hochwasserereignisse leiden, wie OTS.at berichtete.
Ursprünglich war die Antragsfrist auf den 30. Dezember 2024 festgelegt. Angesichts der ausstehenden Begutachtungen durch die niederösterreichische Schadenserhebungskommission wurde eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2025 beschlossen. „Es kann nicht sein, dass viel Geld, das dringend von den Opfern des Hochwassers benötigt wird, liegen gelassen wird“, so Pöltl. Die Arbeiterkammer Wien stellt sicher, dass die betroffenen Mitglieder auch weiterhin die notwendige Unterstützung erhalten können, um die finanziellen Folgen des Hochwassers abzumildern. Bereits bis zum 23. Dezember 2024 sind 181 Anträge eingegangen, die insgesamt fast 130.000 Euro an Entschädigungen umfasst haben, was in dieser herausfordernden Zeit eine bedeutende Unterstützung darstellt, wie ebenfalls in besserewienerarbeit.at erwähnt wurde.
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