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Gewaltprävention im Fokus: Tagung zeigt Wege zum Schutz am Arbeitsplatz!

Am 26. März 2025 fand die Gewaltpräventionstagung mit dem Titel „Auch du! Handeln statt gaffen!“ im ÖGB-Haus Catamaran statt. Die Veranstaltung wurde von mehreren Organisationen, darunter der Arbeiterkammer (AK) Wien und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB) sowie den Gewerkschaften vida, GPA und GÖD, und dem Verein Weisser Ring, organisiert. Rund 320 Teilnehmer diskutierten über Themen wie Prävention, Opferschutz und den Umgang mit Gewalt.

Renate Anderl, die Präsidentin der AK, betonte, dass Gewalt am Arbeitsplatz zunimmt und Arbeitgeber gefordert sind, geeignete Schutzmaßnahmen zu entwickeln. Christa Hörmann vom ÖGB unterstrich die Bedeutung der Gewaltprävention, insbesondere für Frauen, die oft Opfer von Übergriffen werden. Olivia Janisch von vida ergänzte, dass Übergriffe nicht bagatellisiert oder tabuisiert werden dürften, während Mario Ferrari von GPA auf die strukturelle Problematik der Gewalt am Arbeitsplatz hinwies und die Verantwortung der Arbeitgeber hervorhob. Eckehard Quin von GÖD äußerte sich besorgt über die Gewaltbereitschaft gegenüber öffentlichen Bediensteten und forderte einen Ausbau von Schutzmaßnahmen.

Vernetzung und Unterstützung für Betroffene

Ein weiterer wichtiger Beitrag kam von Natascha Smertnig vom Weissen Ring, die die Bedeutung von Veranstaltungen wie dieser zur Unterstützung der Betroffenen und zur Verarbeitung ihrer Erfahrungen betonte. Holger Pressel von der AOK Baden-Württemberg forderte einen ganzheitlichen Blick auf Gewalt am Arbeitsplatz und die Förderung eines funktionierenden Meldewesens. Auch der ILO 190 war ein zentrales Thema der Tagung.

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Das ILO-Abkommen Nr. 190 zur Beseitigung von Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz wurde 2019 verabschiedet und stellt einen wesentlichen Fortschritt dar. Laut BMAS müssen die Länder, die das Abkommen ratifizieren, das Recht auf eine gewaltfreie Arbeitswelt achten und fördern. Der Geltungsbereich umfasst sowohl den öffentlichen als auch den privaten Sektor und betrifft alle abhängig Beschäftigten, einschließlich Praktikanten und Arbeitssuchenden.

Rechtsrahmen und zukünftige Maßnahmen

Das Abkommen definiert Gewalt und Belästigung als inakzeptable Verhaltensweisen, die physischen, psychischen, sexuellen oder wirtschaftlichen Schaden anrichten können. Geschlechtsspezifische Gewalt und Belästigung werden ausdrücklich angesprochen. Die Bundesregierung sieht bisher keine Notwendigkeit, deutsche Gesetze zu ergänzen, um den Anforderungen des Übereinkommens zu entsprechen. Kritiker hingegen bemängeln die unzureichende Umsetzung des präventiven Ansatzes durch bestehende Gesetze, insbesondere das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Laut HumanResourcesManager sind daher Praktiker gefordert, das Übereinkommen bei der Erfüllung bestehender Pflichten zu berücksichtigen, um rechtliche Überraschungen zu vermeiden. Das Übereinkommen fordert auch, dass die Auswirkungen von häuslicher Gewalt auf die Arbeitswelt anerkannt und minimiert werden.

Insgesamt zeigte die Tagung, wie wichtig es ist, klare Regeln und Strategien zur Gewaltprävention zu entwickeln und die Zivilcourage jedes Einzelnen zu fördern. Die Abschlusserklärung sollte wegweisend für zukünftige Schutzmaßnahmen und die Sensibilisierung der Gesellschaft sein.

Bilder von der Veranstaltung sind verfügbar unter ÖGB Flickr.


Details zur Meldung
Was ist passiert?
Gewalt
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ÖGB-Haus Catamaran
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ÖGB-Haus Catamaran, Österreich
Beste Referenz
ots.at
Weitere Quellen
bmas.de

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