
Im Grauen Haus in Wien wurde ein Schwurprozess am 7. April 2025 aufgrund von erheblichem Baulärm abgebrochen. Verhandlungen wurden durch laute Geräusche von Schlagbohr- und Stemmarbeiten stark beeinträchtigt, was sich besonders negativ auf die Einvernahmen der Beschuldigten, Zeugenaussagen und die Ausführungen der Staatsanwaltschaft und Verteidigung auswirkte. Die Schriftführerinnen hatten erhebliche Schwierigkeiten, die laufenden Verhandlungen protokolliert zu dokumentieren. Dies zeigt, dass die aktuelle Situation im Gerichtsgebäude als unzureichend für das Personal sowie die rechtssuchende Bevölkerung wahrgenommen wird. Während seit Herbst 2023 umfangreiche Umbauarbeiten im Landesgericht und der Justizanstalt (JA) Josefstadt stattfinden, ist das Hauptaugenmerk auf die Sanierung von Verhandlungssälen, Büros und Sanitärräumen gerichtet.
Weitere Maßnahmen umfassen die Umwandlung der ehemaligen Kantine in Büros und die Errichtung eines neuen Servicecenters. Die Großhafträume in der JA werden in kleinere, zeitgemäßere Hafträume umgestaltet, um eine bessere Unterbringung der Insassen zu gewährleisten. Auch die Sanierung der Sonderkrankenanstalt und die Errichtung einer modernen Sicherheitszentrale sind Teil der geplanten Arbeiten. Die Fertigstellung des neuen Justizzentrums für Strafsachen Wien wird für das Jahr 2032 erwartet.
Steigende Besucherzahlen und infrastrukturelle Herausforderungen
Die Unzulänglichkeiten im aktuellen System zeigen sich auch in der Schließung des Buffets, während es an geeigneten Räumlichkeiten für Wartezeiten mangelt. Für Besucher und am Prozess Beteiligte gibt es im öffentlich zugänglichen Bereich des Landesgerichts keine Kaffee- oder Getränkeautomaten. Zudem wird der Zugang zu den Verhandlungssälen ab Ende 2024 nur über die Wickenburggasse möglich sein, was zu weiteren Schwierigkeiten führen könnte. An Morgenstunden bilden sich lange Menschenschlangen bei der Sicherheitskontrolle, die sich bis zum Gehsteig stauen können.
Diese Umstände werfen ein Schlaglicht auf die derzeitige Verfahrensweise in Gerichtsangelegenheiten und die Priorität der Justizverwaltung, die trotz eines laufenden Betriebs umfangreiche Bauarbeiten durchführt. Eine derartige Belastung könnte nicht nur Auswirkungen auf die Effizienz der Prozesse haben, sondern auch auf die Fairness des Rechtsverfahrens.
Im Kontext von Lärmproblemen wurde jüngst ein Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) diskutiert. In einem Urteil vom 28. November 2019 stellte das Gericht fest, dass Klagen gegen den Lärmaktionsplan Hessen nicht erfolgreich waren, da die Klägerin keine Klagebefugnis nach geltendem Recht besaß. Ähnlich geartete Probleme könnten auch in Wien existent sein, wo der Baulärm die Justizarbeit erheblich stört.
Die aktuellen Entwicklungen im Grauen Haus verdeutlichen die Herausforderungen, die mit den laufenden Umbauarbeiten verbunden sind. Wie bereits im Fall des BVerwG angedeutet, ist es entscheidend, auch die Rechte der Anwohner und die Integrität der Justizverfahren aufrechtzuerhalten, während die baulichen Maßnahmen vorangetrieben werden.
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