Der Flughafen Wien wird bis zum Jahr 2030 die dritte Start- und Landebahn bauen müssen, so laut einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG). Der zuvor gewährte Aufschub durch die Landesregierung Niederösterreich wurde angesichts der Unsicherheiten im Flugverkehr infolge der Corona-Pandemie für legitim erachtet. Jedoch befand das Gericht, dass die genehmigte Fristverlängerung bis 2033 als zu lang betrachtet wird. Diese Entscheidung stößt beim Flughafen Wien auf Kritik. Es bleibt abzuwarten, wie der Flughafen Wien auf diese zeitliche Vorgabe reagieren wird, um die dritte Piste innerhalb der gesetzten Frist zu realisieren.
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