
Die FPÖ Niederösterreich hat es geschafft, der Satirezeitschrift „Tagespresse“ über 60.000 Euro zu ersparen, indem sie die Frist zur Veröffentlichung eines Urteils des Obersten Gerichtshofs (OGH) verstreichen ließ. Laut oe24 verlor die „Tagespresse“ durch dieses Versäumnis jegliche Ansprüche auf Urteilsveröffentlichungen, die einen Kostenrahmen von 62.757 Euro umfasst hätten.
Im Februar urteilte der OGH, dass die von der „Tagespresse“ im Namen der FPÖ NÖ versendeten Briefe eine „bewusste Täuschung“ und eine „irreführende und rechtswidrige Veröffentlichung“ darstellten. In diesen Fake-Briefen, die im April 2023 an 500 Wirtshäuser geschickt wurden, wurde die von der FPÖ eingeführte „Wirtshausprämie“ scharf kritisiert.
Hintergrund des Rechtsstreits
Die umstrittenen Briefe enthielten zudem eine fiktive „Abteilung zur Förderung der patriotischen Esskultur“ und erwähnten spezifische Kriterien für die Vergabe der Prämie, wie eine „Panierquote“ sowie eine „rot-weiß-rote Kinderkarte“ mit speziellen Gerichten, darunter etwa das „Andreas-Hofer-Schnitzel“ oder „Gabalier-Fleischlaberl“. Dieses Vorgehen sorgte für die Einleitung eines Rechtsstreits, durch den die „Tagespresse“ in der ersten Instanz erfolgreich gegen die FPÖ geklagt hatte, was von einem Handelsgericht in Wien im März 2023 entschieden wurde.
Jedoch wendete sich das Blatt: Dabei bestätigte das Oberlandesgericht (OLG) Wien im September 2024 die Entscheidung und wies die Berufung der FPÖ ab. Diese reichte daraufhin eine außerordentliche Revision ein, die letztlich im Mai 2025 vom OGH zugunsten der FPÖ entschieden wurde, wie Die Presse ergänzend berichtet.
Wirkung des Urteils
Als Ergebnis des letztlich zugunsten der FPÖ gefällten Urteils muss die „Tagespresse“ nun nicht nur die Veröffentlichungskosten in regionalen Medien tragen, sondern auch die Prozesskosten der FPÖ. Alexander Murlasits, Landesparteisekretär der FPÖ, bezeichnete dieses Urteil als einen Sieg für die Glaubwürdigkeit in der politischen Auseinandersetzung und kündigte an, intensiver gegen Fake News und Falschmeldungen vorzugehen.
Bisher hat die FPÖ NÖ jedoch keine Buchungen bei den regionalen Medien „NÖN“ und „Bezirksblättern“ vorgenommen. Die Bedeutung des Falls bleibt angesichts der rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen einer politischen Partei und einer satirischen Publikation von hohem Interesse.
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