FPÖ – Schnedlitz gegen Freibrief für schwere Straftaten!
Verwundert zeigte sich FPÖ-Generalsekretär NAbg. Michael Schnedlitz über die Meinung mancher vermeintlicher Experten, die sich heute gegen die von FPÖ-Bundesparteiobmann Klubobmann NAbg. Herbert Kickl angeregte Absenkung des Strafmündigkeits- und Deliktfähigkeitsalters aussprachen: „Diese Meinung ist auch eine Verhöhnung jenes 12-jährigen Mädchens, das monatelang von insgesamt 17 Tätern immer wieder sexuell missbraucht worden sein soll. Bei derart schweren Verbrechen darf für die Täter das Alter kein Schutzschirm sein, der sie vor den Konsequenzen schützt. Auch der internationale Vergleich zeigt, dass viele andere europäische Länder das Alter für die Strafmündigkeit bereits abgesenkt haben.“
In Ungarn und den Niederlanden liege die Altersgrenze beispielsweise bei zwölf Jahren, das gleiche treffe auf Irland zu, wo bei besonders schweren Taten sogar Zehn- oder Elfjährige strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können. In der Schweiz seien Kinder bereits ab dem 10. Geburtstag strafmündig. In England, Wales und Nordirland liege die Grenze für die Strafmündigkeit beim vollendeten 10. Lebensjahr, in Schottland sogar bei acht Jahren. „All diese Länder haben offenbar andere Experten als Österreich. Prävention und Streetwork sind nett, ist bei Minderjährigen, die bereit sind, Mädchen zu vergewaltigen oder gar zu ermorden, wohl aber der falsche Weg. Solche Täter muss die volle Härte des Gesetzes treffen. Wer jemand anderem derart grausame Dinge zufügt, der weiß auch mit Sicherheit, dass das nicht erlaubt ist. Solche Intensivtäter müssen auch entsprechend bestraft werden. Daran führt kein Weg vorbei“, so der FPÖ-Generalsekretär.
Besonders beschämend fand Schnedlitz in diesem Punkt das Verhalten der Grünen, die sich ebenfalls gegen eine Senkung des Strafmündigkeitsalters ausgesprochen haben, weil sie prinzipiell gegen Anlassgesetzgebung seien: „Wie heuchlerisch und falsch kann man eigentlich sein? Das Schicksal des 12-jährigen Mädchens juckt die Grünen offenbar nicht. Aber nach dem Bekanntwerden von vermeintlichen Bilanztricksereien der SIGNA ließ sich die grüne Justizministerin mit dem Satz: ‚Die aktuellen Signa-Insolvenzen zeigen auf dramatische Weise, dass wir schärfere Regeln gegen Bilanzverschleierung brauchen‘ auf heute.at zitieren. Man sieht also: Die Unversehrtheit von Leib und Leben haben bei den Grünen offenbar einen geringeren Stellenwert als ein Wirtschaftsverbrechen. Diese Grünen sind nicht mehr ernst zu nehmen – das gilt auch für die gesamte handlungsunfähige Bundesregierung, die nach der jüngsten Häufung von Gewaltorgien rücktrittsreif ist.
In Österreich gibt es bisher keine einheitliche Regelung zum Strafmündigkeits- und Deliktfähigkeitsalter. Das Strafmündigkeitsalter liegt derzeit bei 14 Jahren, während das Deliktfähigkeitsalter bei 10 Jahren liegt. Diese Altersgrenzen bestimmen, ab welchem Alter eine Person für strafrechtliche Handlungen verantwortlich gemacht werden kann.
Die FPÖ fordert eine Absenkung des Strafmündigkeits- und Deliktfähigkeitsalters, insbesondere bei schweren Straftaten. Sie argumentieren, dass das Alter keine Ausrede für schwere Verbrechen sein sollte und dass andere europäische Länder bereits Maßnahmen ergriffen haben, um das Alter für die Strafmündigkeit abzusenken.
Ein Vergleich mit anderen europäischen Ländern zeigt, dass einige Länder bereits eine niedrigere Altersgrenze für die Strafmündigkeit haben. In Ungarn und den Niederlanden liegt das Strafmündigkeitsalter beispielsweise bei 12 Jahren. In Irland können sogar Zehn- oder Elfjährige bei besonders schweren Straftaten strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. In der Schweiz sind Kinder bereits ab dem 10. Geburtstag strafmündig. In England, Wales und Nordirland liegt die Grenze für die Strafmündigkeit beim vollendeten 10. Lebensjahr und in Schottland bereits bei 8 Jahren.
Die Grünen und andere Kritiker argumentieren hingegen, dass eine Absenkung des Strafmündigkeitsalters nicht sinnvoll ist und dass der Schutz von Minderjährigen und deren Resozialisierung im Vordergrund stehen sollte. Sie stellen sich gegen die Anlassgesetzgebung und betonen, dass Prävention und Sozialarbeit wichtiger sind als eine härtere Bestrafung.
Die Debatte über das Strafmündigkeits- und Deliktfähigkeitsalter wird in Österreich kontrovers diskutiert. Während die FPÖ eine Absenkung des Alters fordert, gibt es auch Stimmen, die sich gegen eine solche Maßnahme aussprechen und auf den Schutz und die Resozialisierung von Minderjährigen setzen.
Ein Blick in die Geschichte zeigt, dass das Strafmündigkeits- und Deliktfähigkeitsalter historisch variabel war und von den gesellschaftlichen Normen und kulturellen Entwicklungen beeinflusst wurde. Daher ist es von Bedeutung, die aktuellen Diskussionen in einen historischen Kontext zu stellen.
Tabelle: Vergleich des Strafmündigkeitsalters in verschiedenen europäischen Ländern (Quelle: eigene Recherche)
Land | Strafmündigkeitsalter |
---|---|
Österreich | 14 Jahre |
Ungarn | 12 Jahre |
Niederlande | 12 Jahre |
Irland | 10-11 Jahre |
Schweiz | 10 Jahre |
England | 10 Jahre |
Schottland | 8 Jahre |
Insgesamt bleibt die Frage nach dem Strafmündigkeits- und Deliktfähigkeitsalter ein kontroverses Thema, bei dem verschiedene Interessen aufeinandertreffen. Während die FPÖ eine Absenkung des Alters fordert, stehen die Grünen und andere Kritiker einer solchen Maßnahme ablehnend gegenüber und setzen auf Prävention und Resozialisierung von Minderjährigen. Letztendlich liegt es an der österreichischen Regierung und dem Parlament, über eine mögliche Anpassung der Altersgrenzen zu entscheiden.
Quelle: Freiheitlicher Parlamentsklub – FPÖ / ots