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Fleischwolf-Drama in Wien: Mutter flieht nach Amputation der Hand ihres Kindes

Ein tragischer Zwischenfall im Bezirk Ottakring in Wien führt zu schweren Vorwürfen gegen eine Mutter. Am 2. Februar 2025 verlor ein zweijähriges Mädchen ihre linke Hand, als es versuchte, einen Fleischwolf zu bedienen, den die Mutter zur Zubereitung von Faschiertem im Wohnzimmer platziert hatte. In einem unbeobachteten Moment schaltete die Mutter den Fleischwolf ab und verließ den Raum, während eine Bekannte der Mutter im Zimmer anwesend war, jedoch nicht rechtzeitig eingreifen konnte. Im Krankenhaus musste die linke Hand des Mädchens amputiert werden.

Am 27. März 2025 hätte ein Prozess gegen die Mutter wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht am Wiener Landesgericht beginnen sollen. Doch die Angeklagte erschien nicht; Berichten zufolge ist sie gemeinsam mit ihren Kindern nach Syrien geflüchtet. Die Richterin und die Staatsanwaltschaft haben kein Wissen über ihren aktuellen Aufenthaltsort. Versuche, die Mutter telefonisch zu erreichen, blieben erfolglos, und eine Nachbarin gab an, sie zuletzt vor etwa 25 Tagen gesehen zu haben.

Vorwürfe und rechtliche Folgen

Die Staatsanwaltschaft wirft der Mutter vor, ihre Fürsorgepflicht grob vernachlässigt zu haben, was im Rahmen § 92 Absatz 3 StGB verfolgt wird. Ein wichtiges Argument der Anklage ist, dass das Ausschalten des Fleischwolfs nicht ausreichte; die Mutter hätte das Gerät vom Strom trennen müssen. Bei einem Schuldspruch droht ihr eine Haftstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren.

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Die Mutter hatte zehn Tage nach dem Unfall telefonisch versichert, dass es ihrer Tochter gut gehe. Aber seitdem blieb sie für ihre Nachbarn unerreichbar. Die Bekannte, die an dem tragischen Tag im Wohnzimmer war, verlor während des Vorfalls das Bewusstsein und konnte somit nicht helfen, bevor das Kind in den Fleischwolf griff und sich dabei verletzte. Die Feuerwehr musste den Trichter des Gerätes im Krankenhaus entfernen.

Kindeswohl und Schutzpflichten

Der Fall ist ein Beispiel für die Herausforderungen im Bereich Kindeswohl und -schutz, die auch in anderen Ländern wie Deutschland thematisiert werden. Laut dem Sozialbericht 2024 gibt es umfassende Regelungen, um Kinder vor Vernachlässigung und Misshandlung zu schützen. Im Jahr 2022 wurden in Deutschland über 62.300 Fälle von Kindeswohlgefährdung gemeldet, wobei besonders häufig kleine Kinder betroffen sind. Der Schutzauftrag der Jugendämter wird durch Gesetzgebung gestärkt, um in gefährdeten Situationen präventiv einzugreifen.

Die Diskussion über die Verantwortung von Eltern und deren Fürsorgepflicht ist besonders relevant, wenn es um die Sicherheit und das Wohl von Kindern geht. Der vorliegende Fall in Wien zeigt, wie gravierend die Folgen eines Moment der Unachtsamkeit sein können und wirft Fragen zur elterlichen Aufsicht auf.

Die Richterin hat die Verhandlung in dem Fall auf unbestimmte Zeit vertagt, nachdem sie erst kurz zuvor von der Flucht der Mutter erfuhr. Zukünftige Schritte der Staatsanwaltschaft werden nun abgewartet, um zu klären, wie mit dem Fall umgegangen wird, während die Behörden weiterhin versuchen, den Aufenthaltsort der Mutter zu ermitteln.

Für die betroffene Familie und die Gesellschaft bleibt die traurige Erkenntnis, dass das Wohl von Kindern in jedem Moment höchste Priorität haben sollte.

Der gesamte Vorfall wirft beleuchtend auf die Wichtigkeit von Aufsichtspflichten innerhalb der Familie, insbesondere bei kleinen Kindern, die sich nicht immer der Gefahren ihrer Umgebung bewusst sind.

Für weitere Informationen sowie neue Entwicklungen in diesem Fall, folgen Sie den Links: Kosmo, Vol.at und BPB.

Ort des Geschehens


Details zur Meldung
Was ist passiert?
Notfall
In welchen Regionen?
Wien-Ottakring
Genauer Ort bekannt?
Wien-Ottakring, Österreich
Gab es Verletzte?
1 verletzte Person
Festnahmen
1
Ursache
Vernachlässigung der Aufsichtspflicht
Beste Referenz
kosmo.at
Weitere Quellen
vol.at

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