
Ein dramatisches Kapitel um den ukrainischen Geschäftsmann Dmytro Firtasch nimmt eine neue Wendung. Am 7. November entschied das Landesgericht Wien gegen die Auslieferung Firtaschs an die USA, wo ihm Korruption im Zusammenhang mit einem nie vollzogenen Titangeschäft in Indien vorgeworfen wird. Diese Entscheidung könnte tiefgreifende rechtliche Folgen haben, da die Staatsanwaltschaft Wien bis zum 16. Dezember die Möglichkeit hat, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Firtasch, der im März 2014 in Wien festgenommen und gegen eine Rekordkaution von 125 Millionen Euro freigelassen wurde, bestreitet vehement die Vorwürfe und sieht sich als Opfer einer politisch motivierten Verfolgung durch die US-Behörden, wie orf.at berichtet.
Die rechtlichen Auseinandersetzungen sind nicht neu. Bereits im April 2015 hatte das Landesgericht eine ähnliche Entscheidung getroffen, die jedoch durch nachfolgende Urteile des Oberlandesgerichts und des Obersten Gerichtshofs revidiert wurde, die die Auslieferung für zulässig erklärten. Diese widersprüchlichen Entscheidungen führten dazu, dass Firtasch nur durch einen Wiederaufnahmeantrag einer Überstellung in die USA entkommen konnte. Im Juni 2023 wurde dieser Antrag schließlich vom Oberlandesgericht Wien genehmigt, was das Verfahren erneut in Gang setzte. Nun steht das Landesgericht wieder in der Pflicht, die rechtlichen Grundlagen für die Weichenstellung zu überprüfen, was immer wieder für Aufsehen sorgt und die Gerichtstermine im Rahmen des Verfahrens von großem Interesse sind, wie auch auf justiz.gv.at zu lesen ist.
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