PolitikWien

EU-Renaturierungsverordnung: Folgen für Land- und Forstwirte in Gefahr

Die EU-Renaturierungsverordnung: Welche Auswirkungen hat sie auf die Land- und Forstwirtschaft?

Nach der Zustimmung seitens Bundesministerin Gewessler zum EU-Renaturierungsgesetz gibt es Bedenken bezüglich der weitreichenden Konsequenzen. Alexander Bernhuber, Umwelt- und Agrarsprecher der ÖVP-Delegation im EU-Parlament, betont, dass niemand den Stellenwert des Naturschutzes und der Artenvielfalt in Frage stellt. Trotzdem führt die Vielzahl an bestehenden EU-Naturschutzgesetzen zu erhöhten Berichtspflichten und stellt eine große Belastung dar.

Die "allgemeinen" Wiederherstellungsziele könnten vor allem die Land- und Forstwirtschaft belasten, da es möglicherweise zu Beschränkungen der bisherigen Nutzung sowie einer Reduzierung bewirtschafteter Flächen kommt. Dies könnte die Versorgungssicherheit und die Lebensgrundlage von Land- und Forstwirten gefährden. Arbeitsplätze in der Lebensmittel- und Holzverarbeitungskette könnten ebenfalls von diesen Maßnahmen betroffen sein.

Ein weiterer Kritikpunkt von Bernhuber betrifft die fehlende Sicherstellung der Finanzierung. Die EU-Kommission verweist lediglich auf bestehende europäische und nationale Mittel, was angesichts der angespannten Haushaltslage wenig Flexibilität für die erforderlichen Ausgaben lässt. Zudem besteht eine massive Rechtsunsicherheit, da die EU-Kommission sich das Recht vorbehält, wesentliche Aspekte der Verordnung nachträglich zu ändern oder zu erweitern, was zu Planungs- und Rechtssicherheitsproblemen führen könnte.

In einem Artikel von www.ots.at ist zu lesen, dass die EU-Renaturierungsverordnung ernsthafte Bedenken hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Land- und Forstwirtschaft aufwirft. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Umsetzung dieser Verordnung in der Praxis gestalten wird und ob Anpassungen erforderlich sind, um die Belange der betroffenen Akteure angemessen zu berücksichtigen.

https://fleischundco.at/

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"