
Fast zehn Monate nach dem Hagelunwetter, das am 9. Juni 2024 eine AUA-Maschine auf dem Rückflug von Palma de Mallorca nach Wien schwer beschädigte, weiten die Ermittlungen rund um den Vorfall sich nun erheblich aus. Die Staatsanwaltschaft Wien hat Anklage gegen die Leiterin und sechs weitere Personen der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes (SUB) erhoben. Dabei stehen Vorwürfe im Raum, die Amtsmissbrauch, Begünstigung und Beweismittelunterdrückung beinhalten. Diese Vorwürfe betreffen jedoch nicht alle Verdächtigen gleichermaßen, was zu einer komplexen rechtlichen Situation führt.
Das Unglück ereignete sich, als die Maschine in eine Gewitterzelle geriet und einen Notruf mit der Meldung "Mayday" absetzte. Trotz der starken Beschädigungen an der Airbus A320 landete die Maschine sicher am Flughafen Wien-Schwechat, und glücklicherweise gab es keinerlei Verletzte unter den Passagieren. Vor drei Wochen wurden im Verkehrsministerium der Cockpit Voice Recorder sowie der Flugdatenschreiber sichergestellt, nachdem die SUB diese nicht freiwillig herausgegeben hatte.
Ermittlungen und Verdachtsmoment
Die Ermittlungen wurden angestoßen, nachdem Passagieranwalt Wolfgang List eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft Wien einbrachte, die den Verdacht auf Korruption und andere Straftaten äußert. Die Staatsanwaltschaft Korneuburg untersucht auch weiterhin den Vorwurf der fahrlässigen Gemeingefährdung, während das Oberlandesgericht Wien entscheiden muss, ob die Sicherstellung der Aufzeichnungen rechtens war. Ein Ende des Ermittlungsverfahrens ist aufgrund des Umfangs der erforderlichen Erhebungen noch nicht absehbar.
In einem aminosierten Zwischenbericht der SUB wird nur von einem "Incident" und nicht von einem "Unfall" gesprochen, was die Kritik von Anwalt List auf sich zog. Er hatte die SUB für die Verzögerung bei der Veröffentlichung der Aufzeichnungen scharf kritisiert. Internationale Privatgutachten der Thematik bekräftigen die Einstufung des Vorfalls als "schweren Störfall".
Die Rolle der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU)
Die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) ist laut der Verordnung Nr. 996/2010 und dem Flugunfalluntersuchungsgesetz für die Untersuchung von Unfällen und schweren Störungen mit zivil zugelassenen Luftfahrzeugen im Inland zuständig. Solche Untersuchungen sind unabhängig von laufenden Justiz- oder Verwaltungsverfahren und dienen primär der Unfallprävention. Die BFU beteiligt sich auch an Untersuchungen im Ausland, sofern das Luftfahrzeug in Deutschland registriert ist, und erhebt keine Ansprüche bezüglich Schuld oder Haftung.
Angesichts der aktuellen Entwicklungen zeigt sich eine kritische Auseinandersetzung mit den internen Abläufen der SUB. Die fraglichen Aufzeichnungen, die für die Ermittlungen zentraler Bestandteil sind, wurden noch nicht ausgewertet, und der Fokus bleibt auf der Aufklärung der Umstände rund um diesen schweren Vorfall.
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