
Fast zehn Monate nach dem Hagelunwetter, das eine AUA-Maschine schwer beschädigte, weitet die Staatsanwaltschaft Wien ihre Ermittlungen aus. Wie oe24 berichtet, stehen die Leiterin und sechs weitere Personen der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes (SUB) unter Verdacht, sich des Amtsmissbrauchs, der Begünstigung und der Beweismittelunterdrückung schuldig gemacht zu haben. Dies betrifft jedoch nicht alle Verdächtigen in gleichem Maße.
Der Vorfall ereignete sich am 9. Juni 2024, als ein Airbus A320 der AUA auf dem Rückflug von Palma de Mallorca nach Wien in eine Gewitterzelle geriet. Während des Vorfalls musste ein Notruf mit dem Wort "Mayday" abgesetzt werden. Die Maschine landete schließlich sicher am Flughafen Wien-Schwechat. Trotz der schweren Beschädigungen gab es glücklicherweise keine Verletzten unter den Passagieren.
Ermittlungen und Vorwürfe
Vor drei Wochen wurden wichtige Beweismittel, darunter Cockpit Voice Recorder und Flugdatenschreiber, im Verkehrsministerium sichergestellt. Diese Aufzeichnungen waren von der SUB zuvor nicht freiwillig herausgegeben worden. Passagieranwalt Wolfgang List hatte eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft Wien eingereicht, die den Verdacht auf Korruption und andere strafrechtliche Delikte äußert. Die Wiener Anklagebehörde prüfte diesen Anfangsverdacht und leitete ein umfangreiches Ermittlungsverfahren ein.
Im Zwischenbericht der SUB wird der Vorfall als "Incident" und nicht als "Unfall" klassifiziert. Wolfgang List kritisierte die SUB explizit für die Verhinderung der Veröffentlichung der relevanten Aufzeichnungen. Die Leiterin der SUB sowie die anderen Verdächtigen haben ihre Verfahren an andere Institutionen abgegeben. Internationale Privatgutachten haben zudem einen "schweren Störfall" bestätigt.
Unabhängige Untersuchungen und rechtliche Rahmenbedingungen
Wie die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) in ihren Richtlinien erklärt, untersucht sie Unfälle und schwere Störungen mit zivil zugelassenen Luftfahrzeugen im Inland. Dies geschieht unabhängig von Justiz- oder Verwaltungsverfahren, wobei der Fokus auf Unfallprävention liegt. Die BFU wird auch im Ausland tätig, wenn das Luftfahrzeug in Deutschland registriert, betrieben oder hergestellt wurde, und die Untersuchungen sind im Rahmen der Verordnung Nr. 996/2010 und dem Flugunfalluntersuchungsgesetz festgelegt. Berichte der BFU enthalten keine Schuld- oder Haftungsfeststellungen und sollen sicherheitsrelevante Erkenntnisse liefern.bfu-web.de
Ein Ende des Ermittlungsverfahrens in Wien ist aufgrund der Komplexität und des Umfangs der Erhebungen noch nicht abzusehen. Die Staatsanwaltschaft Korneuburg ermittelt zudem weiter wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Gemeingefährdung. Die rechtlichen Konsequenzen könnten weitreichend sein, vor allem wenn sich die Vorwürfe gegen die betroffenen Personen erhärten.
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