
Am 4. April 2025 stehen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wien gegen sieben Verdächtige der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes (SUB) im Mittelpunkt. Diese Ermittlungen stehen im Zusammenhang mit dem Hagelflug der Austrian Airlines (AUA) aus dem Juni 2022. Die Vorwürfe umfassen insbesondere Amtsmissbrauch, Begünstigung und die Unterdrückung von Beweismitteln, was von der Staatsanwaltschaft bestätigt wurde. Laut Nina Bussek, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien, gibt es einen Anfangsverdacht, die Ermittlungen müssen jedoch abgewartet werden.
Um die Ermittlungen voranzutreiben, wurden der Cockpit-Voice-Recorder und der Flugdatenschreiber vor drei Wochen von Verkehrspolizisten auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Korneuburg beschlagnahmt. Diese Maßnahme war erforderlich, da die SUB die Geräte nicht freiwillig übergeben wollte. Der Passagieranwalt Wolfgang List hat zudem Anzeige gegen die Leiterin der SUB und mehrere Mitarbeiter erstattet, da er den Verdacht hat, dass sie die Justiz behindern und Beweise unterdrücken.
Fragen zur Klassifikation des Vorfalls
Hintergrund der Sicherheitsuntersuchungsstelle
Die Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes hat die Aufgabe, durch Verbesserungsvorschläge die Sicherheit im Luftverkehr zu erhöhen. Diese Institution hat eine lange Tradition in der Flugunfalluntersuchung, die international seit 1944 verankert ist durch das Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt (AIZ) in Chicago. Wesentliche Richtlinien hierzu sind in Annex 13 der internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) festgelegt.
Die nationale Umsetzung dieser internationalen Bestimmungen erfolgt durch das Luftfahrtgesetz. Österreich trat 1999 der Europäischen Union bei, was die Einhaltung detaillierterer europäischer Verfahren erforderlich machte. Von 1999 bis 2005 galt in Österreich das Flugunfall-Untersuchungs-Gesetz (FlUG1999), das anschließend 2006 durch das Unfalluntersuchungsgesetz abgelöst wurde. Seit dem 2. Dezember 2010 ist zudem die EU-Verordnung (EU) 996/2010 zur Untersuchung und Verhütung von Unfällen und Störungen in der Zivilluftfahrt in Kraft.
Das novellierte Unfalluntersuchungsgesetz regelt, welche Unfälle und Störungen bei zivilen Luftfahrzeugen untersucht werden, sowie die Befugnisse des Untersuchungspersonals. Diese gründlichen Untersuchungen sollen den Sicherheitsbedürfnissen der Menschen, die in Flugzeugen reisen, gerecht werden.
In den kommenden Tagen wird erwartet, dass weitere Entwicklungen in diesem Fall bekannt werden und die Klärung der rechtlichen Fragen zur Sicherstellung der Beweismittel vorankommt. Die Geschehnisse um den Hagelflug der AUA bleiben somit ein wichtiges Thema in der österreichischen Luftfahrt.
Für nähere Informationen zu den rechtlichen Aspekten der Luftfahrt in Österreich siehe BMK und zur aktuellen Situation in den Ermittlungen siehe Krone.
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