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Ermittlungen gegen Sicherheitschefin der AUA nach Hagel-Drama!

Fast zehn Monate nach einem Hagelunwetter, das eine AUA-Maschine erheblich beschädigte, hat die Staatsanwaltschaft Wien Ermittlungen gegen die Leiterin der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes (SUB) sowie gegen sechs weitere Personen eingeleitet. Dabei bestehen Verdachtsmomente auf Amtsmissbrauch, Begünstigung und Beweismittelunterdrückung, die jedoch nicht auf alle Beschuldigten gleichermaßen zutreffen.

Der Airbus A320 der AUA geriet am 9. Juni 2024 auf dem Rückflug von Palma de Mallorca nach Wien in eine Gewitterzelle und musste einen Notruf mit dem Signal "Mayday" absetzen. Trotz der kritischen Situation landete die Maschine sicher am Flughafen Wien-Schwechat, wobei glücklicherweise keine Passagiere verletzt wurden. Die AUA-Maschine musste jedoch schwere Beschädigungen hinnehmen.

Ermittlungen und Beschlagnahmungen

Vor drei Wochen wurden der Cockpit Voice Recorder und der Flugdatenschreiber im Verkehrsministerium beschlagnahmt, nachdem die SUB diese Aufzeichnungen nicht freiwillig herausgegeben hatte. Passagieranwalt Wolfgang List hatte zuvor eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft Wien eingereicht, in der er Korruption und andere Straftaten vermutete.

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Die Wiener Anklagebehörde prüfte daraufhin den Anfangsverdacht und leitete ein Ermittlungsverfahren ein, das aufgrund der Vielzahl der Erhebungen voraussichtlich noch längere Zeit in Anspruch nehmen wird. Im SUB-Zwischenbericht wird der Vorfall als "Incident" und nicht als "Unfall" bezeichnet, was zusätzliche Fragen aufwirft. Anwalt List kritisierte die SUB zudem dafür, die Veröffentlichung der Voice Recorders und Daten nicht zuzulassen.

Unabhängige Untersuchung der BFU

Die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) ist gemäß der Verordnung Nr. 996/2010 und dem Flugunfalluntersuchungsgesetz aktiv und beschäftigt sich mit der Untersuchung von Unfällen und schweren Störungen ziviler Luftfahrzeuge. Die Untersuchungen der BFU sind unabhängig von laufenden Justiz- oder Verwaltungsverfahren und zielen auf die Unfallprävention ab. Für die BFU spielen auch Fälle im Ausland eine Rolle, wenn etwa das betroffene Luftfahrzeug in Deutschland registriert ist.

Internationale Privatgutachten haben bestätigt, dass es sich bei dem Vorfall der AUA um einen "schweren Störfall" handelte. Allerdings sind die Cockpit Voice Recorder und Flugdatenschreiber der Maschine bislang nicht ausgewertet worden. Das Oberlandesgericht Wien muss nun entscheiden, ob die Sicherstellung der Aufzeichnungen rechtens war.

Die Staatsanwaltschaft Korneuburg untersucht weiterhin den Vorwurf der fahrlässigen Gemeingefährdung. Ein endgültiges Ergebnis der laufenden Ermittlungen ist in Anbetracht des umfangreichen Sachverhalts derzeit nicht absehbar.

oe24.at berichtet, dass … und BFU stellt klar, dass …


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