DeutschlandKorneuburgWien

Ermittlungen gegen Leiterin der SUB: Korruptionsverdacht nach AUA-Hagel!

Fast zehn Monate nach dem Hagelunwetter, das eine Maschine der Austrian Airlines (AUA) schwer beschädigte, weitet die Staatsanwaltschaft Wien ihre juristischen Ermittlungen aus. Wie oe24 berichtet, stehen die Leiterin und sechs weitere Personen der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes (SUB) im Verdacht des Amtsmissbrauchs, der Begünstigung und der Beweismittelunterdrückung. Der Verdacht gilt jedoch nicht für alle Verdächtigen gleichermaßen.

Der Vorfall ereignete sich am 9. Juni 2024, als der Airbus A320 auf einem Rückflug von Palma de Mallorca nach Wien in eine Gewitterzelle geriet. Die Besatzung war gezwungen, einen Notruf „Mayday“ abzusetzen, doch gelang es der Crew, die Maschine sicher am Flughafen Wien-Schwechat zu landen. Glücklicherweise gab es keine Verletzten unter den Passagieren, jedoch erlitt das Flugzeug starke Beschädigungen.

Ermittlungsverfahren und Vorwürfe

In den letzten Wochen wurden Cockpit Voice Recorder und Flugdatenschreiber im Verkehrsministerium sichergestellt, nachdem die SUB sich geweigert hatte, diese freiwillig herauszugeben. Anwalt Wolfgang List, der eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft eingebracht hatte, äußerte erneut den Verdacht auf Korruption und andere Straftaten. Infolgedessen prüfte die Wiener Anklagebehörde den Anfangsverdacht und leitete ein Ermittlungsverfahren ein.

Kurze Werbeeinblendung

Im bisherigen Zwischenbericht der SUB wird der Vorfall als "Incident" und nicht als "Unfall" klassifiziert. Diesbezüglich kritisierte Anwalt List die SUB scharf, da sie die Veröffentlichung der Aufzeichnungen des Voice Recorders und des Datenspeichers verhinderte. Zudem hat die Leiterin der SUB die relevanten Verfahren abgegeben, ebenso die weiteren Verdächtigen.

Internationale Gutachten und Untersuchungen

Internationale Privatgutachten haben den Vorfall als einen "schweren Störfall" eingestuft, während das Oberlandesgericht Wien entscheiden muss, ob die Sicherstellung der Aufzeichnungen rechtens war. Die Staatsanwaltschaft Korneuburg verfolgt parallel den Vorwurf der fahrlässigen Gemeingefährdung. Angesichts des Umfangs der Erhebungen ist ein Ende des Ermittlungsverfahrens derzeit noch nicht abzusehen.

Die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) ist in solchen Fällen gemäß der Verordnung Nr. 996/2010 und dem Flugunfalluntersuchungsgesetz angeordnet. Die BFU ist zuständig für die Untersuchung von Unfällen und schweren Störungen mit zivil zugelassenen Luftfahrzeugen in Deutschland. Die Untersuchungen der BFU sind unabhängig von Justiz- oder Verwaltungsverfahren und zielen letztlich auf die Unfallprävention ab. Die Berichte, die im Rahmen dieser Untersuchungen erstellt werden, enthalten jedoch keine Feststellungen zu Schuld oder Haftung, sondern konzentrieren sich auf sicherheitsrelevante Erkenntnisse. Weitere Informationen dazu finden sich auf der Webseite der BFU.

Insgesamt bleibt abzuwarten, wie sich das Verfahren entwickeln wird und welche Konsequenzen die aktuellen Ermittlungen für die beteiligten Personen und die Luftfahrtindustrie insgesamt haben könnten.


Details zur Meldung

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"