
Fast zehn Monate nach dem Hagelunwetter, das eine Maschine der Austrian Airlines (AUA) beschädigte, kommt es zu erweiterten juristischen Ermittlungen. Die Staatsanwaltschaft Wien hat damit begonnen, gegen die Leiterin und sechs weitere Personen der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes (SUB) zu ermitteln. Dies geschieht vor dem Hintergrund des Verdachts auf Amtsmissbrauch, Begünstigung und Beweismittelunterdrückung, wobei die konkreten Vorwürfe nicht gegen alle Verdächtigen gleichermaßen gerichtet sind, wie oe24.at berichtet.
Der Vorfall ereignete sich am 9. Juni 2024, als ein Airbus A320 auf dem Rückflug von Palma de Mallorca nach Wien in eine Gewitterzelle geriet. Ein Notruf mit dem Signal "Mayday" wurde abgesetzt, doch die Maschine landete sicher am Flughafen Wien-Schwechat, glücklicherweise ohne Verletzte unter den Passagieren. Die AUA-Maschine erlitt jedoch starke Beschädigungen, was eine eingehende Untersuchung erforderlich machte.
Ermittlungen und Sicherstellungen
Vor drei Wochen wurden der Cockpit Voice Recorder sowie der Flugdatenschreiber im Verkehrsministerium sichergestellt, da die SUB diese nicht freiwillig herausgegeben hatte. Die Sicherstellung der Aufzeichnungen wird nun vom Oberlandesgericht Wien überprüft, ob diese rechtens war. Passagieranwalt Wolfgang List hatte zuvor eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft Wien eingereicht, die den Verdacht auf Korruption und andere Straftaten äußert. Diese Initiative führte zu einer Prüfung des Anfangsverdachts und in weiterer Folge zu einem Ermittlungsverfahren, was die Komplexität des Falls erhöht.
In einem Zwischenbericht der SUB wird von einem "Incident" und nicht von einem "Unfall" gesprochen, was weitere Diskussionen um den Vorfall und seine rechtlichen Konsequenzen auslöst. Anwalt List hat zudem die SUB dafür kritisiert, die Veröffentlichung der Aufzeichnungen verhindert zu haben, was in der Luftfahrtbranche für hohe Besorgnis sorgt.
Internationale Perspektiven und Unfalluntersuchungen
Internationale Privatgutachten bestätigen, dass es sich um einen "schweren Störfall" handelt. Dennoch sind die Aufzeichnungen von Cockpit Voice Recorder und Flugdatenschreiber bislang noch nicht ausgewertet worden. Parallel dazu prüft die Staatsanwaltschaft Korneuburg den Vorwurf der fahrlässigen Gemeingefährdung, was den Umfang der laufenden Ermittlungen verdeutlicht. Ein Ende des Verfahrens ist derzeit nicht absehbar, was die Unsicherheit für alle Beteiligten verstärkt.
Die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) hat die Aufgabe, Unfälle und schwere Störungen mit zivil zugelassenen Luftfahrzeugen zu untersuchen, wie auf der Website der BFU ausgeführt ist. Ihre Untersuchungen sind unabhängig von Justiz- oder Verwaltungsverfahren und dienen einzig der Unfallprävention. Die BFU nimmt nur dann Untersuchungen vor, wenn bedeutende Erkenntnisse für die Luftfahrtsicherheit zu erwarten sind. In diesem Kontext ist es wichtig, dass ihre Berichte keine Feststellungen zu Schuld oder Ansprüchen enthalten, sondern lediglich auf die Sicherheit hinarbeiten, was die Relevanz dieser Untersuchungen für die laufenden juristischen Belange unterstreicht.
Aufgrund der Vielzahl an Ermittlungen und der Komplexität der Sachlage wird die Öffentlichkeit weiterhin sehr genau auf die Entwicklungen in diesem Fall achten.
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