
Die Causa rund um Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, der vor 20 Jahren den Verkauf von 60.000 Bundeswohnungen initiierte, steht vor einer entscheidenden Wende. Am Donnerstag startet das Berufungsverfahren am Obersten Gerichtshof (OGH) in Wien. Grasser, der 2020 zu acht Jahren Haft verurteilt wurde, beteuert seine Unschuld und hofft auf einen Freispruch, da möglicherweise Verfahrensfehler im ersten Urteil aufgetreten sind. Dies könnte dazu führen, dass der Prozess neu aufgerollt werden muss, wie Kleine Zeitung berichtete.
Der Hausverwalter Grasser war nicht allein: Auch andere prominente Figuren wie Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger und Lobbyist Peter Hochegger sind Teil des Verfahrens. Robert Kert, Experte für Strafrecht an der WU Wien, kritisierte die Verfahrensdauer von 16 Jahren als „nicht rechtfertigbar“ und als „problematisch“ für das Rechtssystem. Dies ist besonders für die Betroffenen unzumutbar, so Kert in der ZiB2. Er erklärte weiter, dass das Verfahren durch seine hohe Komplexität und die detaillierten Anforderungen der österreichischen Strafprozessordnung stark verzögert wurde, was im Vergleich zu ähnlichen Verfahren in Deutschland auffällt.
Grasser vor Gericht: Das letzte Kapitel?
Das Verfahren beim OGH ist auf vier Tage angesetzt und könnte entweder das frühere Urteil aufheben oder bestätigen. Laut Kert ist die Generalprokuratur grundsätzlich nicht an die Empfehlungen gebunden, was bedeutet, dass die Entscheidung des OGH nicht vorhersehbar ist. Sollte das Urteil bestätigt werden, müsste Grasser umgehend seine Haftstrafe antreten, da eine mögliche Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) keine aufschiebende Wirkung hat.
Warten auf die Richter: Aktuell gibt es Spekulationen über mögliche Verfahrensfehler, die das Urteil beeinflusst haben könnten. Ein Bericht des „Falter“ deutet an, dass Teile der Buwog-Ermittlungen in das ursprüngliche Urteil eingeflossen sein könnten, die bereits eingestellt wurden. Sollte sich dies bewahrheiten, könnte dies einen Freispruch zur Folge haben, was die Frage nach der Fairness und Funktionsweise des österreichischen Rechtssystems erneut aufwirft, wie oe24 informierte.
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