Das Arbeits- und Sozialgericht Wien hat im Fall der Schadenersatzklage des Wiener Burgtheaters gegen den Schauspieler Florian Teichtmeister ein schriftliches, noch nicht rechtskräftiges Urteil gefällt. Laut Berichten der Kronen Zeitung online wurde dem Burgtheater ein Betrag von 19.231 Euro zugesprochen, obwohl es ursprünglich rund 95.000 Euro gefordert hatte. Die Forderung beinhaltete Kosten für abgesagte Vorstellungen, neu gedruckte Programmhefte und Anwaltskosten. Das Gericht stellte jedoch fest, dass auch das Burgtheater eine Mitschuld an dem entstandenen Schaden trägt.
Teichtmeister wurde für den Besitz von Bildern missbrauchter Kinder und Jugendlicher von 2008 bis 2021 zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt. Dabei veränderte er einen erheblichen Teil der Dateien, indem er Collagen oder Diashows erstellte oder das Material mit Textanmerkungen versah. Nach seinem Geständnis wurde er in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen, mit einer fünfjährigen Probezeit nach der Haftstrafe.
Das Burgtheater setzte Teichtmeister trotz seines Strafverfahrens zunächst in Hauptrollen ein, da es seinen Unschuldsbeteuerungen glaubte. Erst nach Bekanntwerden seines Geständnisses wurden Stücke abgesagt oder umbesetzt. Das Gericht stellte fest, dass das Theater Teichtmeisters Angaben nach Bekanntwerden des Strafverfahrens gegen ihn nicht so ernst hätte nehmen dürfen. Hätte das Burgtheater ab diesem Zeitpunkt Teichtmeister nicht weiter beschäftigt, wäre der entstandene Schaden wohl drastisch reduziert worden.
Die Schuld am entstandenen Schaden wurde vom Gericht zu zwei Dritteln der Klägerseite und zu einem Drittel der beklagten Partei zugesprochen. Damit ergibt sich ein Schadenersatzanspruch in Höhe von 19.231 Euro, obwohl das Burgtheater insgesamt 94.493 Euro gefordert hatte. Zusätzlich muss das Theater Teichtmeister anteilig Verfahrenskosten in Höhe von 6.053 Euro erstatten. Das Burgtheater prüft das Urteil und hat einen Monat Zeit, um Berufung einzulegen.