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Bundesgremium Lebensmittelhandel fordert Einhaltung des Datenschutzes bei Veröffentlichung von Personen-Daten

Bundesgremium Lebensmittelhandel fordert Einhaltung des Datenschutzes

Das Bundesgremium des Lebensmittelhandels hat in einer Pressemitteilung seine Bedenken zur geplanten Veröffentlichung von personenbezogenen Daten zu Lebensmittelabfällen in Österreich geäußert. Der Obmann des Bundesgremiums, Christian Prauchner, betonte, dass Transparenz wichtig sei, jedoch niemals auf Kosten der Persönlichkeitsrechte erfolgen dürfe.

Hintergrund der Diskussion ist das Bundesgesetz über eine nachhaltige Abfallwirtschaft („Abfallwirtschaftsgesetz 2002“), das bestimmte Lebensmittelhändler dazu verpflichtet, quartalsweise Berichte über ihre Lebensmittelabfall- und Spendenmengen an das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) zu übermitteln. Das BMK plant nun, diese Daten in Form einer öffentlich zugänglichen Liste im Internet zu veröffentlichen, auf der neben den Mengen auch die Namen der Unternehmen ersichtlich sein sollen.

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Christian Prauchner kritisiert diesen Schritt scharf und sieht darin eine deutliche Verletzung des Grundrechts auf Datenschutz. Bereits 2017 haben führende Unternehmen der Branche eine freiwillige Vereinbarung mit dem BMK unterzeichnet, um die Menge von gespendeten und entsorgten Lebensmitteln offenzulegen. Das Bundesgremium des Lebensmittelhandels betont, dass es weiterhin bereit ist, dem Ministerium die Daten zu melden, erwartet jedoch eine Einhaltung des Datenschutzgesetzes.

Das Bundesgremium des Lebensmittelhandels fordert daher eine Neubewertung der geplanten Veröffentlichung und eine verstärkte Sensibilisierung für den verantwortungsvollen Umgang mit personenbezogenen Daten.

Die geplante Veröffentlichung der personenbezogenen Daten könnte auch lokale Auswirkungen haben, da österreichische Lebensmittelhändler betroffen sind. Es ist wichtig zu betonen, dass der Schutz persönlicher Daten auch für Händlerinnen und Händler von großer Bedeutung ist, insbesondere in Zeiten, in denen Bedrohungen und Anfeindungen im Netz allgegenwärtig sind.

Um den Interessen der Verbraucher und des Datenschutzes gerecht zu werden, müsste das BMK alternative Lösungen zur Transparenz und Reduzierung von Lebensmittelabfällen in Erwägung ziehen. Eine Möglichkeit wäre beispielsweise, aggregierte Daten ohne Nennung von Firmennamen zu veröffentlichen. Dies könnte dazu beitragen, das Grundrecht auf Datenschutz zu wahren.

Es bleibt zu hoffen, dass das Bundesgremium des Lebensmittelhandels mit seiner Forderung nach Einhaltung des Datenschutzes Gehör findet und alternative Lösungen für die Veröffentlichung von Daten zu Lebensmittelabfällen gefunden werden. Der Schutz persönlicher Daten sollte immer ein Grundrecht sein, das respektiert wird, um den verantwortungsvollen Umgang mit personenbezogenen Informationen zu gewährleisten.



Quelle: Wirtschaftskammer Österreich / ots

Quelle/Referenz
ots.at

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