Am 6. Oktober wurde der 73-jährige Pensionist Josef H. in Wien zum Opfer eines brutalen Raubüberfalls. Wie Heute.at berichtete, wurde der rüstige Mann, der anonym eine Bank am Hauptbahnhof aufsuchte, von drei Jugendlichen im Alter von 16 bis 18 Jahren verfolgt. Nach einer zehnminütigen Beobachtung attackierten sie ihn vor seinem Wohnhaus. Die Täter, die als skrupellos beschrieben wurden, verwendeten einen Dolch und Schlugen ihn nieder. Den schutzlosen Josef H. ließen sie blutend am Boden zurück und raubten ihm 600 Euro aus seiner Geldbörse.
Die Ärzte diagnostizierten bei Josef H. mehrere Knochenbrüche im Gesicht, darunter einen Kieferbruch, sowie Schürfwunden und Prellungen. Sein Leben ist seither durch die folgenschwere Attacke verändert. "Ich konnte wochenlang kaum schlafen, die Schmerzen waren unerträglich. Mein Leben hat sich komplett verändert", beklagte sich Josef H. vor Gericht. Diese Attacke war nicht eine isolierte Tat – nur Stunden später überfielen dieselben Jugendlichen fünf weitere Personen in Wien-Simmering mit Messern in der Hand. Diese Informationen verdeutlichen die wiederholte, gezielte Gewalt der Angreifer.
Gerichtsurteil und Konsequenzen
Im Rahmen des Prozesses zeigten sich die Jugendlichen geständig. Der 17-Jährige erklärte: "Wir haben nicht nachgedacht. Es ging nur um das Geld." Die Richterin konstatierte, dass die Gewalt nicht spontan war, sondern gezielt und mit Vorbedacht ausgeführt wurde. Die Strafen für die Verantwortlichen wurden hart festgelegt: Der 18-Jährige erhielt sechs Jahre Haft, der 17-Jährige 30 Monate, davon zehn unbedingt, und der 16-Jährige 27 Monate, davon neun unbedingt. Zusammen wurden sie zudem zu einer Schadensersatzzahlung von 3.730 Euro verpflichtet. In diesem Fall kam erstmals eine neue Gesetzesregelung zum Tragen, die für junge Erwachsene bei bewaffneten Raubüberfällen die gleiche Mindeststrafe wie für Erwachsene vorsieht, was die Dramatik des Beschlusses unterstreicht. Der Fall bleibt jedoch noch nicht rechtskräftig, wie die Berichterstattung von Praxis-Jugendarbeit zeigt, und somit bleibt abzuwarten, ob die Strafen in der Appellationsinstanz bestätigt werden.