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BMAW schafft Rechtsgrundlage für automatisierte Gewerbeverfahren

Die österreichische Bundesministerin für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) hat eine rechtliche Grundlage für die automatisierte Erledigung von Gewerbeverfahren geschaffen. Das Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) des BMAW ermöglicht bereits die elektronische Abwicklung von Gewerbeverfahren nach zentralen Standards. Im Jahr 2023 wurden insgesamt 93.561 Gewerbe angemeldet, davon wurden 81.565 über das GISA Service online abgewickelt. Bisher mussten diese Anmeldungen manuell geprüft werden. Mit der Einführung von „GISA Express“ wird der Prozess der Gewerbeanmeldung automatisiert, was für Unternehmen weniger Wartezeiten und bürokratische Hürden bedeutet. Das entsprechende Gesetz wird derzeit in Begutachtung gegeben.

Laut Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher ist das Ziel, die Gewerbeanmeldung einfach und mit geringem Aufwand für die Antragsteller zu gestalten. Gerade neu gegründete Unternehmen oder Unternehmen in der Gründungsphase profitieren von digitalisierten Behördenwegen.

Bislang erfolgt die Prüfung der Gewerbeanmeldungen in den Gewerbebehörden manuell über GISA. Bei freien Gewerben beträgt die Wartezeit für die Bewilligung zwischen drei und zehn Tagen, bei reglementierten Gewerben kann die Wartezeit sogar bis zu drei Monate betragen. Mit „GISA Express“ erhalten Gewerbetreibende automatisch nach der Anmeldung den Nachweis zur Gewerbeberechtigung. Es wird erwartet, dass in Zukunft etwa die Hälfte aller Gewerbeanmeldungen automatisiert über „GISA Express“ erledigt werden können.

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Das Gewerbeinformationssystem Austria wird von der Wirtschaft begrüßt. Laut WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf ist GISA ein Best-Practice-Beispiel für Digitalisierung in Österreich. Bereits über 87 Prozent der Anmeldungen wurden elektronisch über die WKO oder GISA durchgeführt. Mit „GISA Express“ soll der Prozess der Gewerbeanmeldung noch einfacher und schneller werden, indem die manuelle Prüfung durch die Behörden entfällt.

In der ersten Ausbaustufe von „GISA Express“ können verschiedene Verfahren abgewickelt werden, darunter Gewerbeanmeldungen für natürliche Personen, Eröffnung und Beendigung von Betriebsstätten, Standortverlegungen, Zurücklegung einer Gewerbeberechtigung und Anzeigen von Ausscheidungen in geschäftsführenden Positionen.

Die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für „GISA Express“ ist ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung und Entbürokratisierung der Gewerbeverwaltung, betont der Wirtschaftsminister. Das Gesetz befindet sich derzeit in der Begutachtungsphase und soll im Juni 2024 im Wirtschaftsausschuss des Parlaments beschlossen werden. Nach der Implementierung der rechtlichen Grundlage werden die notwendigen technischen Anpassungen vorgenommen, um eine automatisierte Abwicklung von Gewerbeverfahren zu ermöglichen.

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In der folgenden Tabelle sind die Verfahren aufgeführt, die in der ersten Ausbaustufe von „GISA Express“ abgewickelt werden können:

| Gewerbeanmeldungen (für natürliche Personen) |
| Eröffnung und Beendigung weiterer Betriebsstätten |
| Standortverlegungen |
| Zurücklegung einer Gewerbeberechtigung |
| Anzeige des Ausscheidens einer gewerblichen Geschäftsführung |
| Anzeige des Ausscheidens einer Filialgeschäftsführung |
| Anzeige der Einstellung der Reiseleistungsausübung |



Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft / ots

Quelle/Referenz
ots.at

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