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35. StVO-Novelle: sinnvolle Maßnahmen zur Verkehrssicherheit in Gemeindestraßen und speziellen Schutzzonen

Verbesserung der Verkehrssicherheit: Neue Maßnahmen zur Geschwindigkeitskontrolle und -reduktion in Wohngebieten und sensiblen Bereichen.

Andreas Ottenschläger, ÖVP-Verkehrssprecher, betont die Bedeutung der neuen 35. Straßenverkehrsordnungs-Novelle zur Steigerung der Verkehrssicherheit, insbesondere im städtischen Bereich, in einer kürzlich veröffentlichten Pressemitteilung.

„Fast zwei Drittel aller Unfälle mit Personenschäden ereignen sich im Ortsgebiet“, erklärt Ottenschläger. „Im vergangenen Jahr gab es auf Gemeindestraßen rund 15.000 Verkehrsunfälle, bei denen 80 Menschen getötet und 17.600 weitere verletzt wurden. Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit ist eine der häufigsten Unfallursachen. Daher ist es unser Ziel, Bereiche mit einem ‚besonderen Schutzbedürfnis‘ zu beruhigen und die Überwachung von Geschwindigkeitsbeschränkungen zu verstärken, insbesondere in Gebieten, in denen sich viele Kinder aufhalten.“

Die neue Novelle sieht keine generellen Geschwindigkeitsbeschränkungen vor, sondern konzentriert sich auf gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit, insbesondere für Kinder. Ottenschläger betont, dass es nicht darum geht, Autofahrer zu schikanieren, sondern gezielt zu kontrollieren, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

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Ab dem 1. Juli 2024 sollen Bürgermeister vor Ort maßgeschneiderte Lösungen erarbeiten und umsetzen können. Dies ermöglicht ihnen, eine niedrigere als die gesetzlich erlaubte Höchstgeschwindigkeit in sensiblen Bereichen wie Schulen, Kindergärten, Freizeiteinrichtungen, Krankenhäusern oder Senioreneinrichtungen festzulegen. Zudem wird es den Gemeinden ohne eigenen Polizeidienst ermöglicht, auf Basis einer landesweiten Verordnung punktuelle Geschwindigkeitsmessungen auf Gemeindestraßen durchzuführen, um die Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkungen zu überwachen.

„Unser Ziel ist es, die Sicherheit auf den Straßen zu erhöhen, vor allem für unsere Kinder. Wir sehen keine Notwendigkeit für generelle Änderungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten auf Autobahnen, Landstraßen oder im Ortsgebiet“, schließt Ottenschläger.

Die neue Novelle zur Straßenverkehrsordnung setzt also auf gezielte Maßnahmen, um die Verkehrssicherheit in sensiblen Bereichen zu verbessern, ohne unnötige Einschränkungen für die Autofahrer zu schaffen. Es ist ein wichtiger Schritt, um Unfälle zu vermeiden und das Leben der Bürger zu schützen.

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Quelle: ÖVP Parlamentsklub / ots

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