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Wien-Wahl 2025: So beantragen Sie jetzt Ihre Wahlkarte!

Die Wiener Wahlen stehen vor der Tür: Am 27. April 2025 werden die Bürgerinnen und Bürger dazu aufgerufen, ihre Stimmen abzugeben. Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren, denn die Stimmabgabe per Briefwahl beginnt bereits am 31. März 2025, wenn auch der Versand der Wahlkarten startet. In Wien können Wahlberechtigte ihre Wahlkarte persönlich im zuständigen Wahlreferat beantragen, wobei sie den Stimmzettel sofort an Ort und Stelle ausfüllen und abgeben können, wie vienna.at berichtet.

Für alle, die ihre Stimme per Briefwahl abgeben möchten, ist es wichtig zu wissen, dass die Wahlkartenanträge bis zum 23. April schriftlich oder online und bis zum 25. April persönlich im Wahlreferat zur Verfügung stehen müssen. In jedem Bezirk sind die Wahlreferate über die Magistratischen Bezirksämter oder deren Außenstellen erreichbar. Diese bezirklichen Anlaufstellen ermöglichen es den Wahlberechtigten, ihre Wahlkarte unkompliziert zu beantragen und sofort ihre Stimme abzugeben.

Details zur Stimmabgabe

Die Wahlkarte für die Briefwahl muss am Wahltag bis spätestens 17.00 Uhr eingereicht werden. Alternativ können Briefwahlkarten auch am Wahltag in jedem Wahllokal oder in jeder Bezirkswahlbehörde persönlich abgegeben werden. Abgeschirmte Bereiche für die Stimmabgabe sind vorhanden, um die Privatsphäre der Wählerinnen und Wähler zu gewährleisten.

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In Österreich erfolgen die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen gesetzlich geregelt nach bestimmten Wahlgrundsätzen und dem Verhältniswahlrecht. Wahlberechtigte wählen Mitglieder des Gemeinderates oder der Gemeindevertretung. Die Bürgermeisterwahl kann entweder durch den Gemeinderat oder direkt durch die Einwohner erfolgen, abhängig vom jeweiligen Bundesland. Dabei gilt das Mehrheitswahlrecht; sollte im ersten Wahlgang keine absolute Mehrheit erzielt werden, findet eine Stichwahl statt, erläutert oesterreich.gv.at.

Wahlberechtigung und Fristen

In Bezug auf die Wahlberechtigung sind österreichische Staatsbürger und nicht-österreichische EU-Bürger, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben, berechtigt zu wählen. Das Mindestalter für die aktive Wahlberechtigung beträgt 16 Jahre (im Burgenland ist ein qualifizierter Wohnsitz erforderlich). Wichtig ist, dass der Wohnsitz einen wirtschaftlichen, beruflichen, familiären oder gesellschaftlichen Lebensmittelpunkt darstellen muss, wobei mindestens zwei Kriterien erfüllt sein müssen. Aufenthalt zu Erholungs-, Kur- oder Urlaubszwecken zählt nicht.

Die Einsichtnahme und der Einspruch gegen das Wählerverzeichnis sind für im Wählerverzeichnis enthaltene Wahlberechtigte möglich. Die Fristen und Abläufe für Wahlkarten und Briefwahl können je nach Gemeinde variieren, was für die Wähler von Bedeutung ist.

Ort des Geschehens


Details zur Meldung
Genauer Ort bekannt?
Wien, Österreich
Beste Referenz
vienna.at

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