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Wien im Wahlrausch: Stimmzettel für die Gemeinderatswahl sind gedruckt!

Am 27. April 2025 wird in Wien ein neuer Gemeinderat gewählt. Dies wurde offiziell bekannt gegeben, und die Stimmzettel dafür werden bereits gedruckt, wie vienna.at berichtet. Wahlberechtigte Bürger dürfen an diesem Tag zwei Stimmzettel ausfüllen: einen für die Gemeinderatswahl und einen für die Bezirksvertretungswahl.

Die Stimmzettel variieren je nach Wahlkreis und Bezirk, da nicht alle Parteien in jedem Bezirk antreten. Insgesamt stehen sieben Parteien wienweit auf dem Stimmzettel: SPÖ, ÖVP, Grüne, NEOS, FPÖ, Team HC Strache (Heinz-Christian Strache) und das Bündnis KPÖ und LINKS (KPÖ). Parteien, die derzeit nicht im Stadtparlament vertreten sind, mussten in allen 17 Wahlkreisen jeweils 100 Unterstützungserklärungen sammeln, um stadtweit kandidieren zu können.

Regionale Unterschiede und Wahlberechtigte

Drei Listen treten ausschließlich in bestimmten Wahlkreisen an: Die Liste SÖZ (Soziales Österreich der Zukunft) hat Wahlvorschläge für alle Wahlkreise außer Innen-West, Hietzing und Döbling, während die Liste PRO 23 ausschließlich in Liesing und die Liste HERZ nur im Wahlkreis Favoriten kandidiert. Bei den Bezirksvertretungswahlen dürfen die Wähler in allen 23 Bezirken für SPÖ, ÖVP, Grüne, NEOS, FPÖ oder KPÖ stimmen. Insgesamt haben 17 verschiedene Listen Wahlvorschläge mit ausreichend Unterschriften eingebracht, einige davon treten lediglich in einem einzigen Bezirk an.

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Für die Gemeinderatswahl sind 1.109.936 Personen stimmberechtigt, während für die Bezirksvertretungswahlen insgesamt 1.374.712 Personen das Wahlrecht ausüben können, einschließlich 264.776 nichtösterreichischer EU-Bürger. Die Stimmabgabe erfolgt in 1.504 Wahllokalen oder alternativ per Wahlkarte sowie Briefwahl zu Hause oder direkt im Bezirksamt.

Wichtige Informationen zur Stimmabgabe

Die Wahllokale haben am Wahltag von 7 bis 17 Uhr geöffnet. Um wählen zu können, müssen die Wahlberechtigten ein gültiges Identitätsdokument wie Reisepass, Personalausweis oder Führerschein mitbringen. eAusweise, wie digitale Führerscheine oder digitale Identitätsnachweise, werden im Wahllokal nicht akzeptiert. Rund zwei Wochen vor der Wahl wird eine „Amtliche Wahlinformation“ per Post an die wahlberechtigten Personen gesendet, die Informationen über das zuständige Wahllokal enthält. Zudem steht eine Online-Wahllokal-Suche zur Verfügung, um das zuständige Wahllokal zu ermitteln.

Das Wählerverzeichnis kann, ab Anfang Februar, eingesehen werden. Hauskundmachungen informieren über die Anzahl der Wahlberechtigten pro Wohnung. Das Berichtigungsverfahren zum Wählerverzeichnis findet vom 18. bis 27. Februar statt, während in diesem Zeitraum Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich Eintragungen, Löschungen oder Berichtigungen im Wählerverzeichnis beantragen können, wie wien.gv.at ergänzt.

Die Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen bieten somit eine wichtige Gelegenheit für die Bürger, ihre Stimme zu erheben und aktiv an der demokratischen Willensbildung teilzuhaben. Laut oesterreich.gv.at sind wahlberechtigt alle österreichischen Staatsbürger, die bis zum Wahltag ihren 16. Geburtstag gefeiert haben, sowie nichtösterreichische EU-Bürger, die ebenfalls bis zu diesem Datum ihren 16. Geburtstag haben und am Stichtag in Wien wohnen.

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Beste Referenz
vienna.at
Weitere Quellen
wien.gv.at

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