
Ein 35-jähriger Mann wurde kürzlich wegen schwerer Straftaten, einschließlich Diebstahl von Bundesheer-Waffen, verurteilt. Laut Informationen von Kosmo.at und Kleine Zeitung stellte sich der Mann in einem Gericht vor, in dem ihm vorgeworfen wird, zwei Sturmgewehre des Typs StG 77 und Übungsmunition aus einem geparkten Bundesheer-Lkw gestohlen zu haben. Der Vorfall ereignete sich im Juni 2024, als der Angeklagte eine Scheibe des Fahrzeugs eingeschlagen haben soll. Obwohl er den Diebstahl eines Sturmgewehrs abstitt, sind sowohl die Staatsanwältin Denise Walk-Ebner als auch Richter Manfred Herrnhofer überzeugt von seiner Schuld, da er zur Tatzeit im Drogenmilieu aktiv war.
Während der Verhandlung, zu der der Angeklagte ohne Anwalt erschien, wurde seine Geschichte von Drogenabhängigkeit und Teilamnesie als unzureichend angesehen. Er wurde schließlich zu einer bedingten Haftstrafe von fünf Monaten und einer Geldstrafe von 2.000 Euro verurteilt, die sich aus 200 Tagessätzen à zehn Euro zusammensetzt. Für die Aufhebung der Haftstrafens ist die Fortsetzung seiner Drogentherapie Voraussetzung. Trotz seiner wenig überzeugenden Ausreden wird er wegen eines weiteren fehlenden Sturmgewehrs die Möglichkeit von weiteren Ermittlungen zu spüren bekommen.
Rechtsfolgen und weitere Ermittlungen
Richter Herrnhofer kündigte an, dass zusätzliche Ermittlungen angestoßen werden, um dem Verlust des zweiten Sturmgewehrs nachzugehen. Obwohl die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel verzichtet hat, hat der Angeklagte noch drei Tage Zeit, um gegen das Urteil Einspruch zu erheben, da er ohne rechtlichen Beistand in die Verhandlung ging. Die Schwere der Vorwürfe und die Höhe des gestohlenen Gutes, das allein aus dem ehemaligen Arbeitgeber des Angeklagten einen Wert von 22.000 Euro hatte, deuten darauf hin, dass die rechtlichen Konsequenzen weitreichend sein könnten.
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