Vorarlberg

Witwerpension: Unverständliche Begrenzung – wie lange darf ein junger Witwer Unterstützung erwarten?

Warum erhält Michael (32) aus Altach nur 30 Monate Witwerpension?

Michael Meusburger aus Altach, ein 32-jähriger Witwer, verlor seine Frau Petra nach neun Jahren Ehe und gemeinsamer Pflege an Blasenkrebs. Trotz seines engagierten Einsatzes erhält er nur eine befristete Witwerpension von 30 Monaten aufgrund seines Alters, was bei ihm Unverständnis hervorruft.

Die Tragödie von Petra und Michael

Seit 2008 waren Petra und Michael ein Paar, bevor sie im März des letzten Jahres an Blasenkrebs erkrankte. Trotz intensiver Pflege und schmerzhaften Behandlungen verbreitete sich der Krebs im Körper. Als Petra verschiedene Tumore hatte und die Blase entfernt werden musste, übernahm Michael ihre Pflege. Bei der Nachricht, dass ihr Leben bald enden könnte, organisierte er Abschiede und erfüllte ihr letzte Wünsche, wie die Pflege zu Hause.

Mit 32 zu jung für dauerhafte Unterstützung

Nach dem Tod seiner geliebten Frau stellte Michael einen Antrag auf Witwerpension, doch er erhielt die benachrichtigung, dass diese nur für 30 Monate gewährt wird. Laut Gesetz müsste Michael entweder 35 Jahre alt sein oder mindestens 10 Jahre verheiratet gewesen sein, um eine unbefristete Pension zu erhalten. Trotz seiner Bemühungen, das System anzufechten, wurde ihm immer wieder mitgeteilt, dass das Gesetz strikt sei. Doch es gibt Hoffnung, dass sein Fall vom Bundespräsidenten geprüft wird.

Kurze Werbeeinblendung

Ungerechtigkeit im System

Michael sieht sich von den Gesetzen bestraft, die junge Witwer wie ihn benachteiligen, obwohl sie ebenfalls schweren Verlust erlitten haben. Er betont, dass sich die Regelungen für Witwen und Witwer ändern sollten, besonders für junge Menschen in ähnlichen Situationen. Er hofft, dass sein besonderer Fall die Politik dazu bewegt, das System zu überdenken und gerechter zu gestalten.

Kurze Werbeeinblendung https://hempy-futter.com/

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"