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Winzer verurteilt: Geldstrafe für Tierquälerei in Weinbergen!

In einem aufsehenerregenden Prozess muss der Winzer Möth eine Geldstrafe von 28.800 Euro zahlen, wobei die Hälfte dieser Summe auf Bewährung ausgesetzt wurde. Dies wurde entschieden, nachdem der Verein gegen Tierfabriken (VGT) gegen ihn vorgegangen war, da in seinen Rebnetzen mehrere tote Vögel gefunden wurden. Trotz der schweren Vorwürfe beteuert Möth, dass er nur gesetzlich erlaubte Netze genutzt habe, um seine Trauben vor den Vögeln zu schützen, und wehrte sich entschieden gegen den Vorwurf der Tierquälerei. Seinem Anwalt zufolge wurde bereits Berufung gegen das Urteil eingelegt, da Möth weiterhin für unschuldig hält, berichtete ORF Vorarlberg.

Strafrechtliche Konsequenzen und Reformen

Die verhängte Geldstrafe stellt eine klare Verbindung zu den allgemeinen Praktiken im deutschen Strafrecht her, wo Geldstrafen als häufigste Form der Sanktion gelten. Nach Informationen von anwalt.de werden etwa 80 % der Strafen in Deutschland in Form von Geldstrafen ausgesprochen. Diese Strafen werden in Tagessätzen berechnet, die vom Einkommen des Verurteilten abhängen. Sollte Möth seine Strafe nicht zahlen, kann eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt werden, die nun durch eine Gesetzesreform vom 1. Februar 2024 erheblich reformiert wurde.

Im Rahmen dieser Reform wurde die Dauer der Ersatzfreiheitsstrafe halbiert, sodass nunmehr zwei Tagessätze einer Geldstrafe einem Tag Freiheitsentzug entsprechen. Diese Neuregelung zielt darauf ab, den betroffenen Personen eine leichtere Handhabung ihrer Strafen zu ermöglichen und die Resozialisierung zu fördern, während auch der Staat von geringeren Kosten profitieren kann. Es bleibt abzuwarten, wie Möth auf diese Entwicklungen reagiert und ob er die Möglichkeit der Ableistung von gemeinnütziger Arbeit als Alternative zur Zahlung der Geldstrafe in Anspruch nehmen wird.

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Ort des Geschehens


Details zur Meldung
Was ist passiert?
Tierquälerei
Genauer Ort bekannt?
Vorarlberg, Österreich
Sachschaden
28800 € Schaden
Beste Referenz
vorarlberg.orf.at
Weitere Quellen
anwalt.de

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