Vorarlberg hat kürzlich eine Wahlrechtsreform verabschiedet, in der erstmals eine Schließzeit für die Wahllokale festgelegt wurde. Obwohl die Wahllokale bis spätestens 17.00 Uhr geöffnet bleiben können, besteht keine Verpflichtung dazu. Die genaue Öffnungszeit wird von der Gemeindewahlbehörde festgelegt.
Die Entscheidung, die Wahllokale in Vorarlberg länger offen zu halten, wurde im Landtag getroffen. Bisher schlossen die Wahllokale in Vorarlberg um 13.00 Uhr, doch nun sollen die Bürger mindestens bis 17.00 Uhr die Möglichkeit haben zu wählen. Eine Umfrage hat jedoch gezeigt, dass in den größeren Gemeinden gegenwärtig keine Pläne existieren, die Wahllokale tatsächlich länger geöffnet zu halten. Weder in Feldkirch noch in Bregenz wird derzeit eine Diskussion über längere Öffnungszeiten geführt.
Obwohl der genaue Termin für die Landtagswahl noch nicht feststeht, könnte sie voraussichtlich am 13. Oktober stattfinden, sofern die Nationalratswahl wie geplant im September durchgeführt wird. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass die Landtagswahl zwischen September und November terminiert wird, abhängig von der Durchführung der Nationalratswahl.
Des Weiteren erhalten Wahlbeisitzer nun eine finanzielle Entschädigung für ihre Tätigkeit. Die Höhe der Entschädigung variiert je nach Dauer des Einsatzes und liegt zwischen 33 und 100 Euro. Diese Entschädigung soll auch den Mitgliedern der Wahlbehörde bei Landtagswahlen zustehen. In anderen Bundesländern sammeln die Parteien diese Entschädigungen als Spenden ein. Es wird angemerkt, dass es zunehmend schwierig ist, überhaupt Wahlbeisitzer zu finden. Ab dem 1. Jänner 2028 soll eine verpflichtende Barrierefreiheit der Wahllokale und Wahlzellen eingeführt werden.