Vorarlberg

Vertragsverletzungsverfahren: Österreich versäumt Vorlage seines Klimaplans

Neue Enthüllungen zum Streit um Österreichs Klimaplan – Was steckt wirklich dahinter?

Die Europäische Kommission hat Österreich erneut aufgefordert, den Nationalen Energie- und Klimaplan (NEKP) vorzulegen. Im Dezember 2023 begann ein Vertragsverletzungsverfahren, da Österreich den Plan nicht fristgerecht eingereicht hatte. Die EU-Kommission betonte, dass Österreich das einzige Land sei, das seinen Entwurf noch nicht übermittelt habe.

Die NEKPs sind entscheidend für die Mitgliedstaaten, um ihre Energie- und Klimaziele für 2030 zu erreichen. Die endgültigen Pläne müssen bis zum 30. Juni 2024 vorgelegt werden, wobei die Empfehlungen der EU-Kommission berücksichtigt werden müssen. Die Verzögerung seitens Österreichs wurde damit begründet, dass der ursprüngliche Entwurf nur die Position des Klimaministeriums widerspiegele und nicht die der gesamten Regierung. Umweltministerin Gewessler beteuerte jedoch, dass alle Ministerien am Entwurf beteiligt waren.

Sollte ein Mitgliedstaat EU-Rechtsvorschriften nicht einhalten, kann ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet werden. Die Kommission hat die Verfahren gegen Bulgarien und Polen wegen Nichtvorlage ihrer Pläne eingestellt, während Österreich weiterhin säumig bleibt. Die Kritik seitens des freiheitlichen Umweltsprechers Rauch richtet sich an die österreichische Bundesregierung mit grüner Beteiligung, die Steuern und Abgaben unter dem Vorwand des Klimaschutzes erhöhe, aber Schwierigkeiten habe, sich auf einen gemeinsamen Plan zu einigen.

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