Vorarlberg

Versteigerung beschlagnahmter Raser-Auto in Österreich: 110 PS Wagen für 6800 Euro verkauft

Rasantes Raser-Auto aus Vorarlberg versteigert: Schnellfahrer mit 153 km/h außerorts erwischt und Auto verloren.

In Österreich wurde kürzlich erstmals ein beschlagnahmtes Raser-Auto versteigert. Diese Maßnahme ist aufgrund der Novelle der Straßenverkehrsordnung möglich geworden. Das betreffende Fahrzeug wurde einem Schnellfahrer in Vorarlberg abgenommen und anschließend über eine Online-Auktion des Dorotheum versteigert. Der Startpreis für das 110 PS starke Auto, das als "gründlich überholungs- bzw. reparaturbedürftig" beschrieben wurde, lag bei 2000 Euro. Letztendlich wurde es am 2. Oktober für 6800 Euro verkauft. Gemäß dem Gesetz gehen 70 Prozent des Erlöses an den Österreichischen Verkehrssicherheitsfonds, während die verbleibenden 30 Prozent an die beteiligte Gebietskörperschaft gehen. Der Fahrer des Fahrzeugs war laut Berichten außerhalb des Ortsgebiets mit 153 km/h unterwegs, wobei die erlaubte Höchstgeschwindigkeit nur 80 km/h betrug. Nach der Geschwindigkeitsüberschreitung wurde das Auto zuerst vorübergehend und dann dauerhaft beschlagnahmt. Ein Verfallsverfahren folgte, das schließlich zur Auktion des Fahrzeugs führte. Seit dem 1. März 2024 können in Österreich bei deutlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen Fahrzeuge vor Ort beschlagnahmt und später versteigert werden. Diese Maßnahme tritt bei Überschreitungen im Ortsgebiet um mehr als 60 km/h und außerhalb des Ortsgebiets um mehr als 70 km/h in Kraft. Laut Recherchen wurden bisher 133 Fahrzeuge vorübergehend beschlagnahmt, wovon 13 dauerhaft abgenommen wurden. Es wird erwartet, dass weitere Fahrzeugversteigerungen folgen werden. Die genaue Prüfung der Voraussetzungen für eine dauerhafte Beschlagnahme erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach der vorläufigen Maßnahme. Dies beinhaltet die Klärung des Fahrzeughalters, ob es sich um ein eigenes, gemietetes oder geleastes Auto handelt, sowie die Überprüfung der Geschwindigkeitsmessung auf Korrektheit. Bei Nichterfüllung der Bedingungen kann das Auto zurückgegeben werden, und die Behörde kann nur ein Lenkverbot für das betroffene Fahrzeug erlassen.


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Quelle
kleinezeitung.at

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