
In einer kürzlich getroffenen Entscheidung des OLG Wien wurde festgestellt, dass die geplante Preiserhöhung der EVN zum 1. September 2022 unzulässig ist. Die EVN hatte angekündigt, die Preise für Strom und Gas basierend auf dem Österreichischen Gaspreisindex (ÖGPI) bzw. dem Österreichischen Strompreisindex (ÖSPI) anzuheben. Obwohl die Klauseln in den Allgemeinen Lieferbedingungen den Eindruck erweckten, dass Preiserhöhungen und -senkungen möglich seien, war bereits vorher klar, dass eine erhebliche Preiserhöhung bevorstand. Die Verbraucher wurden mit einer fast 150-prozentigen Erhöhung der Gas- und Strompreise konfrontiert.
Dr. Maximilian Eder, Jurist des Vereins für Konsumenteninformation (VKI), betonte die Bedeutung von transparenten Geschäftsbedingungen für Verbraucher:innen. Sowohl das LG Wiener Neustadt als auch das OLG Wien urteilten, dass die Preisänderungsklauseln der EVN irreführend und somit unzulässig sind. Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, haben betroffene Verbraucher:innen laut VKI möglicherweise Anspruch auf Rückzahlungen von Mehrbeträgen, die aufgrund der unzulässigen Preiserhöhung gezahlt wurden.
Die EVN hat die Möglichkeit, beim Obersten Gerichtshof (OGH) Revision einzulegen. Sollte die Entscheidung des OLG Wien bestätigt werden, fordert der VKI die EVN auf, den betroffenen Kund:innen Rückzahlungen anzubieten. Die Verbraucherorganisation betont die Dringlichkeit einer raschen Lösung in diesem Fall. Ein transparentes und faires Vorgehen seitens des Energieversorgers wird angemahnt.
Quelle: vki.at
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