Vorarlberg

Sensationeller Fund: Erster Weißer Waldportier seit 1919 in Vorarlberg gesichtet!

Sensationelle Entdeckung eines seltenen Schmetterlings nach über einem Jahrhundert

Seit über einem Jahrhundert wurde der „Weiße Waldportier“ in Vorarlberg nicht offiziell nachgewiesen. Im Juli 2023 gelang einer Teilnehmerin des Projekts „Schmetterlinge Österreichs“ der sensationelle Fund dieses Schmetterlings in einem Waldgebiet oberhalb von Dornbirn. Diese Entdeckung ist das Ergebnis der Jahresauswertung 2023 des Citizen Science Projekts, das unter anderem von der BILLA Stiftung „Blühendes Österreich“ durchgeführt wird.

Der „Weiße Waldportier“ bevorzugt warme und sonnige Lebensräume wie Trockenrasen und lichte Wälder. Der großflächige Rückgang dieser Schmetterlingsart wird oft mit intensiverer Landnutzung in Verbindung gebracht. Die Beobachtung dieses seltenen Schmetterlings oberhalb von Dornbirn im Juli letzten Jahres war für Gertrud W. ein unvergesslicher Moment.

Etwa die Hälfte der 4.070 in Österreich vorkommenden Schmetterlingsarten ist gefährdet. Österreich zählt jedoch zu den schmetterlingsreichsten Ländern Europas. 123.946 Schmetterlinge wurden im Rahmen der Schmetterlingszählung 2023 beobachtet, fotografiert und gemeldet. Über 25.000 Personen in ganz Österreich beteiligten sich an dem wissenschaftlichen Projekt „Schmetterlinge Österreichs“.

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Das „Große Ochsenauge“ war 2023 die am häufigsten gemeldete Schmetterlingsart, gefolgt vom „Admiral“ und dem „Zitronenfalter“. Der „Tagpfauenauge“, Schmetterling des Jahres 2024, belegte den sechsten Platz. Insgesamt wurden 173 Tagfalterarten verzeichnet, was etwa 80 Prozent aller bisher nachgewiesenen Arten in Österreich entspricht.

Schmetterlinge spielen eine wichtige Rolle bei der Bestäubung und sind Indikatoren für intakte Ökosysteme. Die App „Schmetterlinge Österreichs“ ermöglicht es, Schmetterlingsbeobachtungen für das Projekt einzugeben. Mit über 55.000 Downloads gilt die App als die größte Naturbeobachtungsplattform Österreichs. Der Schutz der Schmetterlinge erfordert geeignete Lebensräume und Nahrungspflanzen sowie den Verzicht auf chemisch-synthetische Pestizide.

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