Am 3. Dezember 2024 ereignete sich ein schwerer Unfall auf der L193 in Vorarlberg. Laut dem Polizeibericht fuhr ein 58-jähriger Fahrer gegen 16.25 Uhr in Richtung Bludenz, als auf der Gegenfahrbahn eine Kolonne von Fahrzeugen aufgrund eines Linienbusses an einer Haltestelle entstand. Ein achtjähriger Junge versuchte, die Straße über einen Schutzweg zu überqueren und wurde dabei vom Auto des Mannes erfasst. Der Junge erhielt am Unfallort medizinische Hilfe und wurde zur weiteren Untersuchung ins Landeskrankenhaus Feldkirch gebracht. Glücklicherweise entstand am Fahrzeug des Fahrers nur leichter Sachschaden, und ein durchgeführter Alkomattest ergab keinen Alkohol im Blut des Fahrers, wie vorarlberg.orf.at berichtete.
Verhalten bei Fahrzeugkolonnen und deren Regeln
Vor diesem Vorfall ist es wichtig, sich auch mit dem Verhalten in Fahrzeugkolonnen vertraut zu machen. Diese gelten laut ADAC als „ein Fahrzeug“ und dürfen geschlossen bleiben, selbst bei roten Ampeln, solange das erste Fahrzeug noch bei Grün fährt. Bei der Bildung von Kolonnen, zum Beispiel durch Rettungsdienste oder bei Hochzeiten, sollten alle Fahrzeuge bis auf das letzte, das eine grüne Flagge trägt, eine blaue Flagge auf der Fahrerseite führen. Verkehrsrechtlich ist es für andere Fahrzeuge nicht erlaubt, Kolonnen zu unterbrechen, was auch bedeutet, dass sich niemand einfach in eine Kolonne einquetschen darf, wie informativ auf adac.de erläutert wird.
Auf Autobahnen gilt, dass Vorbeifahren an Kolonnen nur in einem Rutsch möglich ist. Auch wenn diese im öffentlichen Raum durch Hochzeits- oder Sportereignisse vermehrt vorkommen, müssen die Verkehrsregeln strikt eingehalten werden. Ein Verstoß kann teure Bußgelder und im Extremfall sogar den Verlust des Führerscheins zur Folge haben. Die relevanten rechtlichen Grundlagen in Verbindung mit diesem Vorfall und den verkehrsrechtlichen Vorschriften zu Kolonnen sollten von jedem Verkehrsteilnehmer beachtet werden, um solche Unfälle in Zukunft zu vermeiden.