Neues Vorzugsstimmensystem für Vorarlberg: 5 Stimmen pro Wähler!

In Vorarlberg steht die Landtagswahl an, und es gibt wichtige Informationen zum richtigen Ausfüllen des Wahlzettels, insbesondere im Hinblick auf die Vergabe von Vorzugsstimmen. Das reformierte Vorzugsstimmensystem ermöglicht es Wählern, fünf Vorzugsstimmen auf der Bezirksliste zu verteilen, wobei maximal zwei Stimmen an einen Kandidaten vergeben werden können. Diese Regelung berücksichtigt sowohl die Vorzugsstimmen als auch die Listenreihung der Parteien.

Die Landtagswahl in Vorarlberg ist in vier Wahlkreise unterteilt, die den Bezirken Bregenz, Dornbirn, Feldkirch und Bludenz entsprechen. Wähler können fünf Vorzugsstimmen auf der Bezirksliste für die Kandidaten ihrer Wahlpartei vergeben, wobei pro Kandidaten maximal zwei Stimmen erlaubt sind. Die meisten der insgesamt 36 Landtagsmandate werden über die Bezirkslisten vergeben.

Das Modell zur Berechnung der Mandatsverteilung mag kompliziert erscheinen, berücksichtigt jedoch sowohl die Listenreihung als auch die Vorzugsstimmen der Kandidaten. Wahlpunkte, die aus Listenpunkten und Vorzugspunkten berechnet werden, entscheiden letztendlich über die Reihung der Kandidaten auf den Bezirkslisten.

Ein seltenes Ereignis ist das Vorzugsstimmenmandat, bei dem ein Kandidat mit den meisten Vorzugsstimmen seiner Partei und einem Anteil von 24 Prozent der gültigen Parteistimmen seines Bezirks ein Mandat erhält. Dieser Fall trat in den vergangenen Wahlen selten ein, da Spitzenkandidaten oft die meisten Vorzugsstimmen erhalten.

Quelle: www.puls24.at

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